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Antidumping – Hebelmechaniken mit Ursprung in der Volksrepublik China
Einleitung einer Auslaufüberprüfung
Bekanntmachung der Einleitung einer Überprüfung wegen des bevorstehenden Außerkrafttretens der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von Hebelmechaniken mit Ursprung in der Volksrepublik China (2017/C 290/03); ABl. C 290 vom 1. September 2017, S. 3.
Nach der Veröffentlichung einer Bekanntmachung über das bevorstehende Außerkrafttreten der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von Hebelmechaniken mit Ursprung in der Volksrepublik China (ABl. C 466 vom 14. Dezember 2016, S. 20) erhielt die Kommission einen Antrag auf Einleitung einer Überprüfung. Der begründete Antrag wurde vom Verband der Hersteller von Hebelmechaniken im Namen von drei Unternehmen eingereicht, auf die rund 95 Prozent der Gesamt-Produktion an Hebelmechaniken der Union entfallen.
Bei den derzeit geltenden Maßnahmen handelt es sich um einen endgültigen Antidumpingzoll, der mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 796/2012 des Rates (ABl. L 238 vom 4 September 2012, S. 5).
Die Überprüfung betrifft Hebelmechaniken, die in der Regel zur Ablage von losen Blättern und anderen Unterlagen in Ordnern verwendet werden. Die Ware wird derzeit unter dem KN-Code ex 8305 10 00 (TARIC-Code 8305100050) eingereiht.
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