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EU-Berichtigung: Zollsätze für Glasfaserkabel aus Indien korrigiert
Am 2. Oktober 2025 hat die Europäische Kommission die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1985 erlassen. Diese Verordnung berichtigt die zuvor eingeführten Antidumping- und Ausgleichszölle auf Kabel aus optischen Fasern mit Ursprung in Indien.
Die Korrektur betrifft insbesondere Zollsätze, die infolge eines Rechen- bzw. Zuordnungsfehlers in der ursprünglichen Fassung (EU) 2025/1135 und (EU) 2024/3014 falsch angewendet wurden.
Hintergrund
Bereits 2024 und 2025 hatte die EU-Kommission endgültige Antidumping- und Ausgleichszölle gegen indische Hersteller von Glasfaserkabeln verhängt.
Einige Unternehmen, darunter Finolex Cables Ltd, Aksh Optifibre Ltd und Polycab India Ltd, waren jedoch fehlerhaft klassifiziert worden – ihre Zollsätze entsprachen nicht der tatsächlichen Beteiligung an den Untersuchungen.
Wesentliche Änderungen
Die Berichtigung legt nun korrekte Zollsätze fest und ersetzt die Anhänge der bisherigen Verordnung vollständig.
Beispiele:
| Unternehmen | Antidumpingzoll | Ausgleichszoll |
|---|---|---|
| Birla Cable Ltd; Universal Cables Ltd; Vindhya Telelinks Ltd | 2,9 % | 5,4 % |
| Sterlite Technologies Ltd; Sterlite Tech Cables Solutions Ltd | 8,8 % | 3,7 % |
| HFCL Ltd; HTL Ltd | entfällt | 8,1 % |
| Andere mitarbeitende Unternehmen | 4,4 % | 5,8 % |
| Übrige Einfuhren aus Indien | 4,5 % | 8,1 % |
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2025.






