Neuer Vorteil für Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO): Frühzeitige Mitteilung einer Beschaumaßnahme

Der Art. 38 Abs. 6 Unionszollkodex (UZK) i.V.m. Art. 24 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/446 der Kommission (DA) sieht verschiedene Begünstigungen bei der Risikobewertung und der Kontrolle von Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) vor.

Gemäß Art. 171 UZK kann eine Zollanmeldung vor der voraussichtlichen Gestellung der Waren abgegeben werden. Sollte dies der Fall sein und soll die Warensendung beschaut werden, ist gemäß Art. 24 Abs. 3 DA dem AEO diese Entscheidung vor Gestellung der Waren mitzuteilen, soweit die durchzuführenden Kontrollen oder deren Ergebnisse durch die Vorabmitteilung nicht beeinträchtigt werden.

Diese Begünstigung stellt einen neuen Vorteil für den AEO gegenüber anderen Wirtschaftsbeteiligten dar und wird, bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen, einem AEO gewährt, unabhängig davon, ob er Anmelder oder Vertreter ist.
Die nationale Gewährung dieses Vorteils für Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte befindet sich nun in der Umsetzung und kommt allen Bewilligungsarten des AEO zugute.

Quelle: Zoll.de

Mitteilung zur neuen Runde „Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte gewerbliche und landwirtschaftliche Waren“

Neue Runde von Anträgen auf Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte gewerbliche und landwirtschaftliche Waren; ABl. C 123 vom 20.4.2017, S. 10.

 

Die EU-Kommission informiert die Wirtschaftsbeteiligten, dass ihr Anträge auf Zollaussetzung für die Runde im Januar 2018 übermittelt wurden.Die Weiterlesen

Zollschuld: Juristische Personen sind Zollschuldner bei vorschriftswidrigem Verbringen von Waren durch Mitarbeiter

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 25. Januar 2017 (Rs. C-679/15) entschieden, dass juristische Personen für das vorschriftswidrige Verbringen von Waren durch einen zuständigen Mitarbeiter haften. Ein Unternehmen werde demnach Zollschuldner, wenn ein Mitarbeiter innerhalb des ihm vom Arbeitgeber zugewiesenen Aufgabenbereichs und in Erfüllung von Weisungen Waren vorschriftswidrig verbringt.

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Geänderte Zoll-Formulare im Bereich der Strom- und Energiesteuer

Ab dem 01. Januar 2017 gibt es einen neuen amtlichen Vordruck Nr. 1139 (Selbsterklärung zu staatlichen Beihilfen), der bei einer Inanspruchnahme von unter das Beihilferecht fallenden Steuerentlastungen beim zuständigen Hauptzollamt einzureichen ist.

Selbsterklärung zu staatlichen Beihilfen

Aus dem europäischen Beihilferecht, insbesondere der Allgemeinen Gruppenfreistellungs-verordnung (VO (EU) Nr. 651/2014) und den Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und

Energiebeihilfen 2014-2020 (ABl. C v. 28. Juni 2014, S. 1), ergeben sich Vorgaben für die

Gewährung  staatlicher  Beihilfen.  Mit  dem  Formular  Nr.  1139  will  die  Zollverwaltung  ab  dem 01. Januar 2017 bestimmte Vorgaben für die Energie- und Stromsteuer abfragen. Unternehmen sollen auf dem Formular Nr. 1139 erklären, ob sie „in Schwierigkeiten“ im Sinne des  Beihilferechts  sind  und  ob  ihnen  eine  Rückzahlungsanordnung  über  zu  Unrecht  gewährte andere Beihilfen vorliegt. Auch wenn die Rechtsgrundlage für diese Datenabfrage unklar ist, da eine entsprechende gesetzliche Ermächtigung erst zukünftig umgesetzt werden soll (ein entsprechender Kabinettsentwurf wird in Kürze erwartet), sollte u.E. das Formblatt dennoch ausgefüllt und abgegeben werden, um eine schnelle positive Bescheidung durch die Finanzbehörden zu erreichen. Weiterlesen

EU/Bosnien und Herzegowina – Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen – Anpassung an den EU-Beitritt Kroatiens

Beschluss (EU) 2017/75 des Rates vom 21. November 2016 über die Unterzeichnung — im Namen der Union und ihrer Mitgliedstaaten — und die vorläufige Anwendung des Protokolls zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Bosnien und Herzegowina andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union; ABl. L 12 vom 17.1.2017, S. 1.

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Änderungen des TIR-Übereinkommens zum 1.1.2017

Änderung des Zollübereinkommens über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Übereinkommen von 1975); ABl. L 321 vom 29.11.2016, S. 31.

Gemäß der Notifizierung C.N.742.2016.TREATIES — XI.A.16 durch den UN-Verwahrer treten am 1. Januar 2017 für sämtliche Vertragsparteien die im vorstehenden Amtsblatt L 321 Seiten 31 bis 46 dargelegten Änderungen des TIR-Übereinkommens in Kraft. Die Änderungen betreffen hauptsächlich die Verschlusssicherheit der im TIR-Verfahren eingesetzten Transportmittel.

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Mitteilung zur neuen Runde „Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte gewerbliche und landwirtschaftliche Waren“

Mitteilung an die Wirtschaftsbeteiligten — Neue Runde von Anträgen auf Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte gewerbliche und landwirtschaftliche Waren; ABl. C394 vom 26.10.2016, S. 6.

 

Die EU-Kommission informiert die Wirtschaftsbeteiligten, dass ihr Anträge auf Zollaussetzung für die Runde im Juli 2017 übermittelt wurden. Die Liste Weiterlesen