Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Zollrechtliche Bewilligungen: Abfrage der Steueridentifikationsnummer
Der DIHK empfiehlt, dass sich Unternehmen mit ihrem zuständigen HZA in Verbindung setzen und ggfs. mit Verweis auf die noch nicht abschließend geklärte Frage zur Rechtmäßigkeit der Steuer-ID-Abfrage eine Fristverlängerung anfragen.
Im Rahmen der Neubewertung zollrechtlicher Bewilligungen auf Grundlage des Unionszollkodex (UZK) fragen die Hauptzollämter (HZA) auch die persönliche Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) der für Zollangelegenheiten verantwortlichen Unternehmensmitarbeiter ab. Der DIHK hat hierzu gegenüber der Generalzolldirektion (GZD) zollrechtliche und datenschutzrechtliche Bedenken angemeldet.






