EU/Kanada – Umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) Veröffentlichtung des Abkommenstextes

Die EU hat im Amtsblatt L 11 vom 14.1.2017 den Beschluss über die Unterzeichnung, das gemeinsame Auslegungsinstrument, den Beschluss über die vorläufige Anwendung und den endgültigen Abkommenstext des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens mit Kanada (CETA) veröffentlicht.

Das Abkommen wurde am 30.10.2016 in Brüssel unterzeichnet. Artikel 30.7 Absatz 3 des Abkommens sieht die Möglichkeit der vorläufigen Anwendung des Abkommens vor. Hierunter fallen die Teile des Abkommens, die in die Zuständigkeit der Union fallen.

 

Der Tag des Beginns der vorläufigen Anwendung wird nach Abschluss des hierfür erforderlichen Verfahrens im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

 

Beschluss (EU) 2017/37 des Rates vom 28. Oktober 2016 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits; ABl. L 11 vom 14.1.2017, S. 1.

Gemeinsames Auslegungsinstrument zum umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten; ABl. L 11 vom 14.1.2017, S. 3.

Erklärungen für das Ratsprotokoll; ABl. L 11 vom 14.1.2017, S. 9.

Umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits; ABl. L 11 vom 14.1.2017, S. 23.

Beschluss (EU) 2017/38 des Rates vom 28. Oktober 2016 über die vorläufige Anwendung des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits; ABl. L 11 vom 14.11.2017, S. 1080.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Ratesvom 7. März 2013 geregelt