Algerien – Erhöhung der Mehrwertsteuer und der Verbrauchsteuer

Mit dem algerischen Finanzgesetz für 2017 wurden unter anderem die Mehrwert- und die Verbrauchsteuer erhöht. Der Regelsatz der Mehrwertsteuer wurde von 17% auf 19% angehoben, der ermäßigte Steuersatz von 7% auf 9%. Dem ermäßigten Steuersatz unterliegen beispielsweise einige Nahrungsmittel, Bücher und bestimmte LKW.

Nachstehend eine Übersicht über die Erhöhungen der algerischen Verbrauchsteuer (Taxe Intérieure de Consommation – TIC)

Warenbezeichnung

 

Bisheriger SteuersatzSteuersatz ab 1.1.17
Bier3.610 DA*/hl3.971 DA/hl
Zigaretten

– Tabak enthaltend (ausg. Nelken enthaltend)

– Tabak und Nelken enthaltend

 

1.040 DA/kg

 

1.260 DA/kg

 

1.240 DA/kg

 

1.760 DA/kg

Zigarren1.470 DA/kg2.470 DA/kg

*Algerische Dinar (DA); Kurs am 17.1.17: 1 Euro = 117,07 DA

 

Der proportionale Steuersatz für Zigaretten bleibt bei 10%. Der Steuersatz für Kaffee bleibt ebenfalls unverändert. Der Verbrauchsteuersatz (TIC) für PKW mit einem Hubraum von 2.000 – 3.000 cm3 (algerische Zolltarifnummer: 8703.23.93.30) sowie für frische Bananen wurde von 20% auf 30% erhöht. Die Liste der verbrauchsteuerpflichtigen Waren wurde außerdem um Jet-Ski und Quads erweitert.