Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Algerien – Erhöhung der Mehrwertsteuer und der Verbrauchsteuer
Mit dem algerischen Finanzgesetz für 2017 wurden unter anderem die Mehrwert- und die Verbrauchsteuer erhöht. Der Regelsatz der Mehrwertsteuer wurde von 17% auf 19% angehoben, der ermäßigte Steuersatz von 7% auf 9%. Dem ermäßigten Steuersatz unterliegen beispielsweise einige Nahrungsmittel, Bücher und bestimmte LKW.
Nachstehend eine Übersicht über die Erhöhungen der algerischen Verbrauchsteuer (Taxe Intérieure de Consommation – TIC)
Warenbezeichnung
| Bisheriger Steuersatz | Steuersatz ab 1.1.17 |
Bier | 3.610 DA*/hl | 3.971 DA/hl |
Zigaretten – Tabak enthaltend (ausg. Nelken enthaltend) – Tabak und Nelken enthaltend | 1.040 DA/kg
1.260 DA/kg | 1.240 DA/kg
1.760 DA/kg |
Zigarren | 1.470 DA/kg | 2.470 DA/kg |
*Algerische Dinar (DA); Kurs am 17.1.17: 1 Euro = 117,07 DA
Der proportionale Steuersatz für Zigaretten bleibt bei 10%. Der Steuersatz für Kaffee bleibt ebenfalls unverändert. Der Verbrauchsteuersatz (TIC) für PKW mit einem Hubraum von 2.000 – 3.000 cm3 (algerische Zolltarifnummer: 8703.23.93.30) sowie für frische Bananen wurde von 20% auf 30% erhöht. Die Liste der verbrauchsteuerpflichtigen Waren wurde außerdem um Jet-Ski und Quads erweitert.