Änderungen des TIR-Übereinkommens zum 1.1.2017

Änderung des Zollübereinkommens über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Übereinkommen von 1975); ABl. L 321 vom 29.11.2016, S. 31.

Gemäß der Notifizierung C.N.742.2016.TREATIES — XI.A.16 durch den UN-Verwahrer treten am 1. Januar 2017 für sämtliche Vertragsparteien die im vorstehenden Amtsblatt L 321 Seiten 31 bis 46 dargelegten Änderungen des TIR-Übereinkommens in Kraft. Die Änderungen betreffen hauptsächlich die Verschlusssicherheit der im TIR-Verfahren eingesetzten Transportmittel.

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Ratesvom 7. März 2013 geregelt