EU eröffnet Zollkontingente für Waren mit Ursprung in Vietnam

Die Kontingente werden im Rahmen des Freihandelsabkommens gewährt

Durchführungsverordnung (EU) 2020/991 der Kommission vom 13. Mai 2020 zur Eröffnung und Verwaltung von Einfuhrzollkontingenten für Reis mit Ursprung in der Sozialistischen Republik Vietnam; ABl. L 221 vom 10. Juli 2020, S. 64;

Durchführungsverordnung (EU) 2020/1024 der Kommission vom 14. Juli 2020 zur Eröffnung und Verwaltung von Zollkontingenten der Union für bestimmte Erzeugnisse mit Ursprung in der Sozialistischen Republik Vietnam; ABl. L 226 vom 15. Juli 2020, S. 1.

Kontingente für Reis

Die EU eröffnet Zollkontingente für Reis in Höhe von 80.000 Tonnen. Die Kontingentzeiträume werden für jedes Kontingent in Teilzeiträume aufgeteilt. Die einzelnen Einfuhrkontingente sowie -zeiträume finden sich in Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2020/991.

Kontingente für andere landwirtschaftliche Waren

Kontingente werden unter anderem für Knoblauch, Mais, Zucker und Fisch eröffnet. Sie werden gemäß der Artikel 49 bis 54 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 verwaltet.

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Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2020.

Lieferantenerklärungen für Fahrzeuge

Klarstellung zur Vorlage von Lieferantenerklärungen für gebrauchte Fahrzeuge im Rahmen der Ausstellung von Präferenznachweisen

Als Nachweis für den Präferenzursprung einer Handelsware im Rahmen der Ausstellung bzw. Ausfertigung von Präferenznachweisen sind grundsätzlich Lieferantenerklärungen vom Vorlieferanten gemäß Artikel 61 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 der Kommission vom 24. November 2015 (UZK-IA) vorzulegen.

Dies bedeutet, dass auch bei gebrauchten Kraftfahrzeugen grundsätzlich eine lückenlose Dokumentation der Lieferkette gefordert ist, sodass immer eine Lieferantenerklärung vom Vorlieferanten notwendig ist. Der jeweilige Vorlieferant muss ebenfalls in Besitz einer Lieferantenerklärung sein. Lediglich bei gebrauchten Fahrzeugen der HS-Position 8703 werden Lieferantenerklärungen direkt vom Hersteller an den Ausführer im Rahmen einer praxisorientierten Ausfuhrabfertigung akzeptiert.

Diese Vorgehensweise gilt analog für die Ausfertigung von Ursprungserklärungen bzw. Erklärungen zum Ursprung.

Die Anwendung der Gebrauchtwarenregelung bei gebrauchten Kraftfahrzeugen, bei denen die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind (Fachmeldung vom 02.12.2019) bleibt hiervon unberührt.

 

Quelle: Zoll.de

Keine Unterschrift auf A.TR, EUR.1 und EUR-MED aus Türkei

Grundsätzlich müssen A.TR, EUR.1 und EUR-MED von den ausstellenden Zollbehörden unterschrieben werden, sofern diese nicht in einem vereinfachten Verfahren mit Son-derstempel und Registriernummer erstellt worden sind. Seit 24. April 2020 werden in der Türkei ausgestellte Dokumente wegen der Coronakrise nicht mehr vom türkischen Zoll unterschrieben.

Diese Dokumente werden in der EU nach einer Mitteilung der EU-Kommission bis auf Weiteres anerkannt.

 

Quelle: IHK

EU und Mexiko modernisieren ihr Handelsabkommen

Die EU und Mexiko haben am 28. April 2020 den Verhandlungsdurchbruch zur Modernisierung ihres bilateralen Handelsabkommens aus dem Jahr 2000 verkündet.

Dadurch ergeben sich neue Marktchancen insbesondere im Beschaffungs-, Agrar- und Dienstleistungsmarkt. Mit der Ratifizierung wird 2021 gerechnet. Die Handelspartner haben sich unter anderem darauf geeinigt, weitere Zölle, zum Teil in Stufen, abzubauen.

Davon profitiert vor allem der Lebensmit-telsektor, für den das bisherige Abkommen noch keine Zollpräferenzen vorsah. Weite-re Änderungen betreffen gelockerte oder vereinfachte Ursprungsregeln für Kfz und Kfz-Teile, Textilien und Chemikalien sowie die Einführung des REX-Systems statt des Ermächtigten Ausführers und die Abschaffung der EUR.1 als Nachweisdokument.

 

Quelle: IHK

Aktuelle Freihandelsverhandlungen Einleitung

Die Europäische Kommission strebt eine neue Generation von Freihandelsabkommen insbesondere mit Wachstumsregionen an, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft und damit Wachstum und Beschäftigung in Europa zu stärken.

Die multilateralen Handelsbeziehungen haben für Deutschland und die Europäische Union grundsätzliche Priorität. Angesichts zu befürchtender Wettbewerbsnachteile für europäische Unternehmen auf den Weltmärkten durch bilaterale Abkommensinitiativen wichtiger Handelspartner (unter anderem USA, Japan) hat sich die früher zurückhaltende Position der EU zu bilateralen Freihandelsabkommen (FHA) seit 2007 jedoch geändert.

Aktuelle Freihandelsverhandlungen

Eine Übersicht über die bestehenden Freihandelsabkommen der EU finden Sie hier.

Freihandelsabkommen

 

Quelle: BUNDESMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT UND ENERGIE

In Verhandlung: Abkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich

Die neuen Regeln sollen nach dem Ende der Übergangsphase gelten. Ob eine Einigung erzielt werden kann, ist aber weiterhin ungewiss.

Nach dem Ende der Übergangsphase verlässt das Vereinigte Königreich (VK) endgültig den Binnenmarkt und die Zollunion. Das Ausscheiden wird erheblichen Einfluss auf den Warenverkehr zwischen der Europäischen Union (EU) und dem VK haben. Das Verhandlungsmandat der EU gibt einen guten Überblick darüber, wie sich die EU die Zukunft des Handels mit den Briten vorstellt.

Mit dem Entwurf für ein Freihandelsabkommen konkretisiert die EU ihre Vorschläge. Kapitel IV des Entwurfs behandelt das Thema Warenverkehr

Auf der Website der EU-Kommission finden Sie aktuelle  Informationen vom EU-Verhandlungsteam sowie die wichtigsten Verhandlungsdokumente und weitere Informationen für Wirtschaftsbeteiligte.

 

Quelle: EU-Kommission

Ursprungsregelungen EU-Vietnam-Abkommen

Ab 1. August 2020 tritt das gemeinsame Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und Vietnam in Kraft.

Als Präferenznachweis für alle Warensendungen aus der EU ist die Ursprungserklärung auf der Rechnung.

Der genau Wortlaut der Erklärung ergibt sich aus dem Anhang VI des Protokolls Nr. 1 zum Freihandels­abkommen.

Ab einem Warenwert von 6.000 Euro darf nur ein Registrierter Exporteur (REX) eine Ursprungserklärung ausstellen. EU-Exporteure müssen sich also bei ihrem zuständigen Hauptzollamt als REX registrieren lassen, wenn sie die Zollvorteile des EU-Vietnam-Abkommens nutzen wollen. Bereits bestehende REX-Registrierungen gelten automatisch auch für Vietnam.

Für vietnamesische Ausführer gilt als Präferenznachweis bis zu einem Warenwert von 6.000 Euro gleichfalls die Ursprungserklärung. Bei einem Warenwert über 6.000 Euro ist eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 erforderlich. Eine Umstellung auf das REX-System ist möglich. Das bisherige APS-System gilt für einen Zeitraum von zwei Jahren parallel weiter.

Die Zollvorteile aus dem Abkommen können für alle Ursprungswaren in Anspruch genommen werden, die nach dem 1. August 2020 in den freien Verkehr überführt werden. Das ist auch für sog. „schwimmende Waren“ (Waren die vor dem 1. August 2020 in Vietnam verschifft wurden, die Abfertigung jedoch erst nach dem 1. August 2020 erfolgt) möglich oder für Ware, die sich bereits in Zolllagern befindet.

Die erforderlichen Nachweise können nach dem Versand und nach dem Inkrafttreten des Abkommens erstellt werden

 

Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und Vietnam

 

Quelle: Europäische Union

Russland ratifiziert Abkommen zwischen der EAWU und Serbien

Die russische Regierung hat die Ratifizierung des Freihandelsabkommens zwischen der Eurasischen Wirtschaftsunion und Serbien am 24. Juli

Das Freihandelsabkommen ist für beide Vertragspartner von Vorteil. Einerseits ermöglicht es Serbien, neue Märkte zu erschließen,  Gleichzeitig sind russische Verbraucher an der Lieferung beliebter serbischer Waren interessiert.

Ratifizierung des Freihandelsabkommens

The Russian Government

 

Quelle: The Russian Government