Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
EU und Mexiko modernisieren ihr Handelsabkommen
Die EU und Mexiko haben am 28. April 2020 den Verhandlungsdurchbruch zur Modernisierung ihres bilateralen Handelsabkommens aus dem Jahr 2000 verkündet.
Dadurch ergeben sich neue Marktchancen insbesondere im Beschaffungs-, Agrar- und Dienstleistungsmarkt. Mit der Ratifizierung wird 2021 gerechnet. Die Handelspartner haben sich unter anderem darauf geeinigt, weitere Zölle, zum Teil in Stufen, abzubauen.
Davon profitiert vor allem der Lebensmit-telsektor, für den das bisherige Abkommen noch keine Zollpräferenzen vorsah. Weite-re Änderungen betreffen gelockerte oder vereinfachte Ursprungsregeln für Kfz und Kfz-Teile, Textilien und Chemikalien sowie die Einführung des REX-Systems statt des Ermächtigten Ausführers und die Abschaffung der EUR.1 als Nachweisdokument.
Quelle: IHK