Keine Unterschrift auf A.TR, EUR.1 und EUR-MED aus Türkei

Grundsätzlich müssen A.TR, EUR.1 und EUR-MED von den ausstellenden Zollbehörden unterschrieben werden, sofern diese nicht in einem vereinfachten Verfahren mit Son-derstempel und Registriernummer erstellt worden sind. Seit 24. April 2020 werden in der Türkei ausgestellte Dokumente wegen der Coronakrise nicht mehr vom türkischen Zoll unterschrieben.

Diese Dokumente werden in der EU nach einer Mitteilung der EU-Kommission bis auf Weiteres anerkannt.

 

Quelle: IHK