EU eröffnet Zollkontingente für Waren mit Ursprung in Vietnam

Die Kontingente werden im Rahmen des Freihandelsabkommens gewährt

Durchführungsverordnung (EU) 2020/991 der Kommission vom 13. Mai 2020 zur Eröffnung und Verwaltung von Einfuhrzollkontingenten für Reis mit Ursprung in der Sozialistischen Republik Vietnam; ABl. L 221 vom 10. Juli 2020, S. 64;

Durchführungsverordnung (EU) 2020/1024 der Kommission vom 14. Juli 2020 zur Eröffnung und Verwaltung von Zollkontingenten der Union für bestimmte Erzeugnisse mit Ursprung in der Sozialistischen Republik Vietnam; ABl. L 226 vom 15. Juli 2020, S. 1.

Kontingente für Reis

Die EU eröffnet Zollkontingente für Reis in Höhe von 80.000 Tonnen. Die Kontingentzeiträume werden für jedes Kontingent in Teilzeiträume aufgeteilt. Die einzelnen Einfuhrkontingente sowie -zeiträume finden sich in Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2020/991.

Kontingente für andere landwirtschaftliche Waren

Kontingente werden unter anderem für Knoblauch, Mais, Zucker und Fisch eröffnet. Sie werden gemäß der Artikel 49 bis 54 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 verwaltet.

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Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2020.