Neuregelungen bei der Strom- und Energiesteuer

Inkrafttreten wesentlicher Teile des „Gesetzes zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiung sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften“ zum 1. Juli 2019

Zum 1. Juli 2019 treten wesentliche Teile des im Bundesgesetzblatt 2019 Teil I Nr. 23, S. 856 vom 27. Juni 2019 verkündeten „Gesetzes zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften vom 22. Juni 2019“ in Kraft.

Hinweise zur Umsetzung des Gesetzes werden voraussichtlich Mitte Juli zur Verfügung gestellt. Die dazugehörigen Formulare werden – soweit nicht bereits geschehen – in den kommenden Wochen veröffentlicht.

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Quelle: Zoll.de

Ausfuhr – Mitwirkung der Zollstellen beim Ausfuhrnachweis für Umsatzsteuerzwecke

Die Zollstellen wirken beim Ausfuhrnachweis für Umsatzsteuerzwecke mit. Bei Abgabe einer elektronischen Ausfuhranmeldung ist die Ausfuhr der Waren gegenüber dem Finanzamt grundsätzlich mit dem durch die Ausfuhrzollstelle an den Anmelder/Ausführer per EDIFACT-Nachricht übermittelten PDF-Dokument „Ausgangsvermerk“ oder „Alternativ-Ausgangsvermerk“ nachzuweisen (§ 6 Umsatzsteuergesetz (UStG), §§ 9 Abs. 1 Nr. 1, 10 Abs. 1 Nr. 1 Umsatzsteuerdurchführungsverordnung (UStDV), Abschnitt 6.5, 6.6, 6.7 Umsatzsteueranwendungserlass (UStAE)). Dies gilt unabhängig davon, wie die Warenbewegung konkret abgewickelt wurde, d.h. ob es sich steuerlich um einen Versendungsfall (der Unternehmer versendet den Gegenstand der Ausfuhr) oder um einen Beförderungsfall (der Abnehmer befördert den Gegenstand der Ausfuhr) handelt. Weiterlesen

EU – Europäische Union und Vereinigtes Königreich einigen sich auf weitere Fristverlängerung

Der Europäische Rat hat während des Brexit-Sondergipfels in der Nacht vom 10. auf den 11. April 2019 beschlossen, dass die bereits verlängerte Frist des Art. 50 Absatz 3 des Vertrages über die Europäische Union (EUV) ein weiteres Mal verlängert wird, und zwar bis längstens 31. Oktober 2019. Damit verlängert sich die Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs (VK) entsprechend – mit allen Rechten und Pflichten.

 

Quelle: Europäische Rat

VR China – China kündigt Mehrwertsteuersatzsenkungen an

Beim Nationalen Volkskongress hat China im Arbeitsbericht für 2019 unter anderem Senkungen des Umsatzsteuersatzes (VAT rate) angekündigt. Insbesondere soll der Umsatzsteuersatz von derzeit 16 Prozent in der verarbeitenden Industrie auf 13 Prozent, im Bau- und Transportsektor von 10 Prozent auf 9 Prozent reduziert werden. Der 6-prozentige Umsatzsteuersatz im Dienstleistungsbereich soll erhalten bleiben.

Die Senkung der Mehrwertsteuer soll ab 1. April 2019 beginnen.

 

Quelle: Meldungen des Staatsrats der VR China:

Innergemeinschaftliche Lieferung: EU führt zwei widerlegbare Vermutungen ein

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/1912 DES RATES vom 4. Dezember 2018 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 hinsichtlich bestimmter Befreiungen bei innergemeinschaftlichen Umsätzen. Amtsblatt der Europäischen Union vom 7.12.2018  L 311/10

Die EU  hat zwei Vermutungen eingeführt, nach denen im Rahmen einer steuerbefreiten innergemeinschaftlichen Lieferung eine Versendung oder Beförderung von Gegenständen von einem Mitgliedstaat in einen anderen angenommen wird. Den Behörden bleibt nachgelassen, die Vermutungen zu widerlegen.

thumbnail of Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282.2011 hinsichtlich bestimmter Befreiungen bei innergemeinschaftlichen Umsätzen

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2018.

Russland – Erhöhung der Mehrwertsteuer auf 20 Prozent

Mit Wirkung zum 1. Januar 2019 wird in Russland der Regelmehrwertsteuersatz von derzeit 18 auf 20 Prozent erhöht.

Der reduzierte Mehrwertsteuersatz ist von der Änderung nicht betroffen und wird weiterhin 10 Prozent betragen. Der reduzierte Mehrwertsteuersatz gilt für bestimmte Nahrungsmittel und Kinderwaren sowie für Zeitschriften und Bücher (Art. 164 Abs. 2 des russischen Steuergesetzbuches).

Die entsprechende Anpassung des Mehrwertsteuersatzes in Art. 164 Abs. 3 des russischen Steuergesetzbuches wurde durch das Änderungsgesetz Nr. 303-FZ vom 3. August 2018 vorgenommen.

FEDERAL TAX SERVICE OF RUSSIA

Quelle: Russische Föderale Steuerdienst

US-Quellensteuer: Formular W-8BEN und W-8BEN-(E)

US-amerikanische Unternehmen verlangen immer wieder von ihren deutschen Geschäftspartnern, ein so genanntes W8BEN-(E)-Formular auszufüllen.

Die gesetzliche Grundlage des Formulars ist der Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung. Sinn und Zweck des Formulars (in der korrekten Bezeichnung Certificate of Foreign Status of Beneficial Owner for United States Tax Withholding and Reporting (Entities)) ist es, den Steuerstatus ausländischer Empfänger bestimmter Zahlungen nachzuweisen.

Eine Besteuerung in den USA kommt dann in Betracht, wenn die ausländische Person ein Einkommen aus Quellen wie Zinsen, Dividenden und Mieten, Erlöse aus der Veräußerung von Akteien und ähnliche feste, wiederkehrende Einkünfte und Gewinne bezieht. Weiterlesen