Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
US-Quellensteuer: Formular W-8BEN und W-8BEN-(E)
US-amerikanische Unternehmen verlangen immer wieder von ihren deutschen Geschäftspartnern, ein so genanntes W8BEN-(E)-Formular auszufüllen.
Die gesetzliche Grundlage des Formulars ist der Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung. Sinn und Zweck des Formulars (in der korrekten Bezeichnung Certificate of Foreign Status of Beneficial Owner for United States Tax Withholding and Reporting (Entities)) ist es, den Steuerstatus ausländischer Empfänger bestimmter Zahlungen nachzuweisen.
Eine Besteuerung in den USA kommt dann in Betracht, wenn die ausländische Person ein Einkommen aus Quellen wie Zinsen, Dividenden und Mieten, Erlöse aus der Veräußerung von Akteien und ähnliche feste, wiederkehrende Einkünfte und Gewinne bezieht.
Deutsche Unternehmen, deren Einkünfte in direktem Zusammenhang mit einer US-Geschäftstätigkeit stehen (z. B. Warenlieferungen, Dienstleistungen), sind jedoch nicht betroffen und fallen nicht unter die Offenlegungspflicht. Viele US-Unternehmen gehen jedoch auf Nummer sicher und fordern alle ausländischen Geschäftspartner zur Abgabe des Formulars auf. Wird das Formular vom deutschen Geschäftspartner nicht ausgefüllt, kann das US-Unternehmen Aufträge verweigern oder pauschal 30 % der Rechnungssumme einbehalten und an die US-Steuerbehörde (Internal Revenue Service, IRS) abführen.
Im Falle von natürlichen Personen und Einzelunternehmen das Formular W-8BEN, im Falle aller anderen Unternehmen dagegen das Formular W-8BEN/E. Zudem ist im Falle des Formulars W-8BEN entweder eine US-Social Security Number (SSN) oder die Individual Taxpayer Identification Number (ITIN) und im Falle des Formulars W8-BEN/E die Federal Tax ID (EIN) anzugeben.
Die Ausfüllanleitung für beide Formulare finden Sie auf der Seite des Internal Revenue Service (IRS).
Quelle: IHK