Behandlung von Abfindungsanmeldungen ab 1. Januar 2019

Für Abfindungsanmeldungen, mit denen die Durchführung von Brennverfahren ab dem 1. Januar 2019 beantragt wird, müssen Abfindungsbrenner und Stoffbesitzer neue Modalitäten beachten.

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Quelle: Zoll.de