Antidumping – Bestimmte offenmaschige Gewebe aus Glasfasern mit Ursprung in der VR China, ausgeweitet auf Indien

Durchführungsverordnung (EU) 2018/1711 der Kommission vom 13. November 2018 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1371/2013 des Rates hinsichtlich des Geltungsbeginns der den indischen ausführenden Herstellern gewährten Befreiungen; ABl. L 286 vom 14. November 2018, S. 12.

Auf die Einfuhren bestimmter offenmaschiger Gewebe aus Glasfasern mit Ursprung in der VR China, ausgeweitet auf Einfuhren aus Indien, Indonesien, Malaysia, Taiwan und Thailand, gilt ein Antidumpingzoll, der mit der Durchführungsverordnung (EU) 2017/1993 eingeführt wurde.

thumbnail of Bestimmte offenmaschige Gewebe aus Glasfasern 14.11.2018

 

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