Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur – Stack-Kabel – Einreihung – 8544 42 10

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/1785 DER KOMMISSION vom 15. November 2018 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur. Amtsblatt der Europäischen Union L 293/5 vom 20.11.2018

Warenbezeichnung

Isolierte Kabel (sogenannte Stack-Kabel) unterschiedlicher Länge mit Anschlussstücken an beiden Enden. Jedes Kabel besteht aus 32 isolierten Einzelleitern für eine Spannung von 1 000 V oder weniger, die zu 16 umhüllten Paaren gebündelt, aber nicht verdrillt sind. Die Paare sind mit einer Metallfolie und Metallfäden umhüllt. Die Kabel werden verwendet, um mehrere Verteiler (sogenannte Switches) zu Verteilerstationen (sogenannten Stacks) zu verbinden, die in Telekommunikationsnetzwerken (Local Area Networks — LAN) verwendet werden. Sie ermöglichen die bidirektionale Datenübertragung zwischen Switches mittels der Ethernet-Technologie. Die Kabel haben keine zusätzlichen Funktionen (z. B. Stromversorgung).

 

Begründung

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 8544, 8544 42 und 8544 42 10. Die Datenübertragung zwischen Geräten, bei der Telekommunikationstechnologie, z. B. Ethernet, verwendet wird, gilt für die Zwecke des KN-Codes 8544 42 10 als Telekommunikation (siehe Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1112/2012 der Kommission (1)). Die in Rede stehenden Kabel sind für die Verwendung in Telekommunikationsnetzwerken bestimmt, die als LAN konfiguriert sind. Daher werden sie als elektrische Leiter, die mit in Telekommunikationsnetzwerken verwendeten Anschlussstücken versehen sind, betrachtet (siehe auch KN-Erläuterungen zu Unterposition 8544 42 10). Die Waren sind daher als andere elektrische Leiter, für eine Spannung von 1 000 V oder weniger, mit Anschlussstücken versehen, von der für die Telekommunikation verwendeten Art in den KN-Code 8544 42 10 einzureihen.

 

Einreihung (KN-Code)

8544 42 10

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2018.