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EU – Europäische Union und Vereinigtes Königreich einigen sich auf weitere Fristverlängerung
Der Europäische Rat hat während des Brexit-Sondergipfels in der Nacht vom 10. auf den 11. April 2019 beschlossen, dass die bereits verlängerte Frist des Art. 50 Absatz 3 des Vertrages über die Europäische Union (EUV) ein weiteres Mal verlängert wird, und zwar bis längstens 31. Oktober 2019. Damit verlängert sich die Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs (VK) entsprechend – mit allen Rechten und Pflichten.
Quelle: Europäische Rat