Innergemeinschaftliche Lieferung: EU führt zwei widerlegbare Vermutungen ein

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/1912 DES RATES vom 4. Dezember 2018 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 hinsichtlich bestimmter Befreiungen bei innergemeinschaftlichen Umsätzen. Amtsblatt der Europäischen Union vom 7.12.2018  L 311/10

Die EU  hat zwei Vermutungen eingeführt, nach denen im Rahmen einer steuerbefreiten innergemeinschaftlichen Lieferung eine Versendung oder Beförderung von Gegenständen von einem Mitgliedstaat in einen anderen angenommen wird. Den Behörden bleibt nachgelassen, die Vermutungen zu widerlegen.

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