Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Änderungen des TIR-Übereinkommens zum 1.1.2017
Änderung des Zollübereinkommens über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Übereinkommen von 1975); ABl. L 321 vom 29.11.2016, S. 31.
Gemäß der Notifizierung C.N.742.2016.TREATIES — XI.A.16 durch den UN-Verwahrer treten am 1. Januar 2017 für sämtliche Vertragsparteien die im vorstehenden Amtsblatt L 321 Seiten 31 bis 46 dargelegten Änderungen des TIR-Übereinkommens in Kraft. Die Änderungen betreffen hauptsächlich die Verschlusssicherheit der im TIR-Verfahren eingesetzten Transportmittel.






