Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Geänderte Zoll-Formulare im Bereich der Strom- und Energiesteuer
Selbsterklärung zu staatlichen Beihilfen
Aus dem europäischen Beihilferecht, insbesondere der Allgemeinen Gruppenfreistellungs-verordnung (VO (EU) Nr. 651/2014) und den Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und
Energiebeihilfen 2014-2020 (ABl. C v. 28. Juni 2014, S. 1), ergeben sich Vorgaben für die
Gewährung staatlicher Beihilfen. Mit dem Formular Nr. 1139 will die Zollverwaltung ab dem 01. Januar 2017 bestimmte Vorgaben für die Energie- und Stromsteuer abfragen. Unternehmen sollen auf dem Formular Nr. 1139 erklären, ob sie „in Schwierigkeiten“ im Sinne des Beihilferechts sind und ob ihnen eine Rückzahlungsanordnung über zu Unrecht gewährte andere Beihilfen vorliegt. Auch wenn die Rechtsgrundlage für diese Datenabfrage unklar ist, da eine entsprechende gesetzliche Ermächtigung erst zukünftig umgesetzt werden soll (ein entsprechender Kabinettsentwurf wird in Kürze erwartet), sollte u.E. das Formblatt dennoch ausgefüllt und abgegeben werden, um eine schnelle positive Bescheidung durch die Finanzbehörden zu erreichen. Weiterlesen






