Einreihung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur – Daumenauflagen für Controller von Spielkonsolen -Einreihung nach 3926 90 97

Durchführungsverordnung (EU) 2017/182 der Kommission vom 27. Januar 2017 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur; ABl. L 29 vom 3.2.2017, S. 13.

Die nachstehend beschriebene Ware wird in die Kombinierte Nomenklatur unter den genannten KN-Code eingereiht:

 

Waren (sogenannte Daumenauflagen für Controller von Spielkonsolen) mit einem Durchmesser von etwa 20 mm und einer Höhe von etwa 6 mm Höhe aus elastischem Silicon (Kunststoffen) mit einer rutschfesten Oberfläche. Sie sind mit einem selbstklebenden Aluminiumprofil ausgestattet, das in Form der Unterlage zugeschnitten ist.

 

Diese Daumenauflagen dienen als Kappen für die Joysticks eines Controllers für Spielkonsolen.

 

Die Daumenauflagen sollen den Spielecontroller gegen Schweiß und Verschleiß durch intensive Nutzung schützen sowie durch ihre rutschfeste Oberfläche verhindern, dass die Finger vom Controller abrutschen.

 

Einreihung nach 3926 90 97

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt