• So finden Sie zu uns
  • Telefon (+49) 0911 – 3237610
  • de
    • en
    • de
Wouros & Partner – Zollberatung und Unternehmensberatung

Wouros & Partner – Zollberatung und Unternehmensberatung

Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts

Menü

  • Home
  • News
    • Aktuelles
    • Atlas
    • Import
    • Export
    • Warenursprung und Präferenzen
    • Außenwirtschaft
    • Einreihung von Waren
    • Steuer
    • Zollrecht
    • Interessante Links
    • Newsletter anmelden
  • Leistungen
    • Zoll
    • Exportkontrolle / Compliance
    • Warenursprung und Präferenzen
    • Logistik
    • Datenschutz
    • Interimsmanagement
  • Über uns
  • Seminar
  • Dienste & Datenbanken
  • Kontakt
    • Kontakt
    • Anfahrt
    • Impressum
    • Datenschutz
Wouros und Partner

Wouros und Partner

Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts

Rechtssichere und effiziente Zollabwicklung

Rechtssichere und effiziente Zollabwicklung

Zoll-Compliance durch ein praxisgerechtes Risikomanagement und eine sichere Überwachung der Zollprozesse

Wouros & Partner hilft ...

Wouros & Partner hilft ...

... bei der Entwicklung einer Zollstrategie um Kosten und Risiken zu reduzieren durch Optimierung von Prozessen

Zoll- und Außenwirtschaftsberatung

Zoll- und Außenwirtschaftsberatung

Sparen Sie Kosten und senken Sie Risiken mit Wouros und Partner

Wouros und Partner

Wouros und Partner

Wir beraten und schulen Sie in allen Fragen des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts

Zollberatung

Zollberatung

Sie denken an Zoll? Wir haben die Lösung!

Zoll und Außenwirtschaft

Verbindliche Zolltarifauskünfte – Verzeichnis der benannten Zollstellen

wouros Einreihung von Waren 24. April 201824. April 2018

Die Europäische Kommission veröffentlicht ein Verzeichnis der Zollstellen, die von den Mitgliedstaaten für die Entgegennahme von Anträgen oder für Entscheidungen über verbindliche Zolltarifauskünfte benannt wurden. Die Liste kann im Amtsblatt der Europäischen Union unter folgendem Link abgerufen werden:

Liste Zollstellen

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2017

 

Restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea

wouros Außenwirtschaft 24. April 201824. April 2018

Aktualisierte Fassung der VO (EU) 2017/1509

Die aktualisierte Verordnung über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea steht zum Download bereit.

thumbnail of restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea 24.05.2018

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2017

Ein aufblasbares Kissen aus Kunststoff (sogenanntes Rollstuhlkissen) – 3926 90 97

wouros Einreihung von Waren 21. April 201821. April 2018

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/603 DER KOMMISSION vom 12. April 2018 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur. Amtsblatt der Europäischen Union vom 20.4.2018 L 101/18.

Warenbezeichnung:

Ein aufblasbares Kissen aus Kunststoff (sogenanntes Rollstuhlkissen) mit Abmessungen von etwa 40 × 40 cm, bestehend aus zwei rechteckigen miteinander verbundenen Kammern, die mit Luft gefüllt sind. Jede Kammer enthält einen luftgefüllten Kunststoffbeutel, der mit einer dünnen Siliconschicht überzogen ist.

Die Form des Kissens kann angepasst werden, indem die Füllmenge in den beiden Kammern verändert wird. Dadurch verändert sich die Position des Kunststoffbeutels in jeder der beiden Kammern, sobald sich der Benutzer auf das Kissen setzt.

Das Kissen hat einen rutschfesten Bezug aus Spinnstoffen, an dessen Unterseite zwei Klettverschlussbänder angebracht sind.

Die Ware soll die Ausbildung von Drucknekrosen verhindern. Sie entlastet die Sitzknochen und verbessert den Komfort für den Benutzer. Weiterlesen

EDI-Implementierungshandbuch zu ATLAS-Release 8.9

wouros Atlas 21. April 2018

Das EDI-Implementierungshandbuch zu ATLAS-Release 8.9 steht in aktualisierter Fassung zum Download bereit.

Link:

Quelle: Zoll.de

Zollaussetzungen und Zollkontingente – AZZ

wouros Zollrecht 20. April 201820. April 2018

Aus allen Mitgliedstaaten der EU werden halbjährlich Neuanträge beziehungsweise Änderungsanträge für Zollaussetzungen beziehungsweise Zollkontingente über die entsprechenden nationalen Regierungsstellen jeweils zum 15. März beziehungsweise zum 15. September der EU-Kommission vorgelegt.

Neuanträge, aus Deutschland (Stand 9.2.2018)

thumbnail of Neuanträge, aus Deutschland (Stand 9.2.2018)

Anträge aus alle Mitgliedstaaten der EU

thumbnail of lister aller EU Mitgliedstaaten

Quelle: BMWi

 

Übersicht über die länderbezogenen Embargos – Stand: 27.03.2018

wouros Außenwirtschaft 19. April 2018

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat eine neue Übersicht über die länderbezogenen Embargos veröffentlicht.

thumbnail of Übersicht über die länderbezogenen Embargos1 19.04.2018

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

 

Schweiz: Importbelege ab 01.03.2018 nur noch elektronisch

wouros Export 19. April 201819. April 2018

Firmen mit eigenem ZAZ-Konto müssen die Belege neu selbst vom Zollserver abholen. Firmen ohne ZAZ-Konto erhalten die Belege vom Spediteur zukünftig auf drei verschiedenen Wegen. Die Neuerung bringt auch Vorteile, so z. B. bei Fiskalvertretungen.

Beim Warenimport erhielt der Importeur vom Zoll bisher die Belege «Veranlagungsverfügung Zoll» und «Veranlagungsverfügung Mehrwertsteuer» auf gelbem Sicherheitspapier. Der ZAZ-Kontoinhaber (Spediteur oder Importeur) erhielt auch das «Bordereau» auf diesem Papier. Diese Dokumente ersetzt der Zoll durch die elektronischen Veranlagungsverfügungen «eVV Import». Weiterlesen

Umsetzung des Zertifikationssystems des Kimberley-Prozesses für den internationalen Handel mit Rohdiamanten,

wouros Außenwirtschaft 19. April 201819. April 2018

VERORDNUNG (EG) Nr. 2368/2002 DES RATES vom 20. Dezember 2002 zur Umsetzung des Zertifikationssystems des Kimberley-Prozesses für den internationalen Handel mit Rohdiamanten, zuletzt geändert durch die DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/578 DER KOMMISSION vom 13. April 2018.

Aktualisierte Fassung der VO (EG) Nr. 2368/2002

Die Verordnung zur Umsetzung des Zertifikationssystems des Kimberley-Prozesses für den internationalen Handel mit Rohdiamanten steht in aktualisierter Fassung zum Download bereit.

thumbnail of Umsetzung des Zertifikationssystems des Kimberley-Prozesses

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2017

„Intelligente Karten (smart cards)“ (RFID/NFC)

wouros Einreihung von Waren 17. April 2018

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 187. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 5. bis 8. März 2018:

Warenbeschreibung:

„Intelligente Karten (smart cards)“ (RFID/NFC) mit einer oder mehreren in ihnen als Mikroplättchen (Chip) eingelassenen elektronischen integrierten Schaltungen (Mikroprozessor, Schreib-/Lesespeicher (RAM – random access memory) oder Festwertspeicher (ROM – read-only memory)). Diese Karten dürfen Kontakte, einen Magnetstreifen oder eine eingelassene Antenne, aber keine anderen aktiven oder passiven Bauelemente enthalten. Diese Produkte können die Form von Karten oder Armbändern, Schlüsselanhängern, Marken, etc. haben.

Einreihung und Begründung:

Diese Waren sind in den KN-Code 8523 52 00 als „intelligente Karten (smart cards)“ einzureihen, weil sie die technischen Anforderungen der Anmerkung 5 b) zu Kapitel 85 erfüllen.

Diese Waren sind in den KN-Code 8523 52 00 als „intelligente Karten (smart cards)“ einzureihen, weil sie die technischen Anforderungen der Anmerkung 5 b) zu Kapitel 85 erfüllen.

 

Quelle: Zoll.de

Ware ist zum Auftragen von Kosmetikmitteln (vor allem Grundierung) auf das Gesicht

wouros Einreihung von Waren 17. April 2018

Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 187. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 5. bis 8. März 2018:

Warenbeschreibung:

Die Ware hat eine runde, vier- oder vieleckige Form und besteht aus Kunststoffschaum. 100 % Naturlatexschaum oder 100 % Polyurethan. Die Ware ist zum Auftragen von Kosmetikmitteln (vor allem Grundierung) auf das Gesicht bestimmt.

Einreihung/Begründung:

Der Ausschuss hat mehrheitlich entschieden, dass die Waren dem Wortlaut der Position 9616 und den in den Erläuterungen zum HS zu Position 9616 genannten Merkmalen entsprechen. Eine Einreihung nach der stofflichen Beschaffenheit der Erzeugnisse ist gemäß der Anmerkung 2 z) zu Kapitel 39 und der Anmerkung 2 e) zu Kapitel 40 ausgeschlossen. Die „Kosmetikschwämme“ sind daher in Anwendung der AV 1 und 6 in den KN-Code 9616 20 00 einzureihen.

 

Quelle: Zoll.de

  • ← Zurück
  • Weiter →
Wouros & Partner
Unternehmensberatung
Virchowstr. 7
D- 90409 Nürnberg

Tel: 0911 / 323 76 10
Fax: 0911 / 323 76 12
email: office@wouros-partner.de

Kategorien

  • Atlas (589)
  • Außenwirtschaft (1.184)
  • Einreihung von Waren (856)
  • EMCS (74)
  • Export (286)
  • Import (857)
  • Steuer (153)
  • Warenursprung und Präferenzen (276)
  • Zoll und Außenwirtschaft (48)
  • Zollrecht (299)

Archiv

Kontakt

Wouros & Partner
Unternehmensberatung
Virchowstr. 7
D- 90409 Nürnberg

Tel: 0911 / 323 76 10
Fax: 0911 / 323 76 12
email: office@wouros-partner.de

Zum Newsletter & kostenlosen
Informationsservice anmelden

Dienste & Datenbanken

  • Gemeinsamer Zolltarif 2026
  • Leitfaden zur Intrahandelsstatistik 2026
  • Aussetzungen der autonomen Zölle
  • Merkblatt zu Zollanmeldungen 2026
  • Warenverzeichnis Außenhandelsstatistik 2026
  • Abgabenordnung (AO)
  • Interessante Links
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Newsletter anmelden

Neuigkeiten

  • Atlas (589)
  • Außenwirtschaft (1.184)
  • Einreihung von Waren (856)
  • EMCS (74)
  • Export (286)
  • Import (857)
  • Steuer (153)
  • Warenursprung und Präferenzen (276)
  • Zoll und Außenwirtschaft (48)
  • Zollrecht (299)

Copyright ©2026 Wouros&Partner  -  Webdesign & Webhosting by pronetic GmbH