Verbindliche Zolltarifauskünfte – Verzeichnis der benannten Zollstellen

Die Europäische Kommission veröffentlicht ein Verzeichnis der Zollstellen, die von den Mitgliedstaaten für die Entgegennahme von Anträgen oder für Entscheidungen über verbindliche Zolltarifauskünfte benannt wurden. Die Liste kann im Amtsblatt der Europäischen Union unter folgendem Link abgerufen werden:

Liste Zollstellen

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2017