Schweiz: Importbelege ab 01.03.2018 nur noch elektronisch

Firmen mit eigenem ZAZ-Konto müssen die Belege neu selbst vom Zollserver abholen. Firmen ohne ZAZ-Konto erhalten die Belege vom Spediteur zukünftig auf drei verschiedenen Wegen. Die Neuerung bringt auch Vorteile, so z. B. bei Fiskalvertretungen.

Beim Warenimport erhielt der Importeur vom Zoll bisher die Belege «Veranlagungsverfügung Zoll» und «Veranlagungsverfügung Mehrwertsteuer» auf gelbem Sicherheitspapier. Der ZAZ-Kontoinhaber (Spediteur oder Importeur) erhielt auch das «Bordereau» auf diesem Papier. Diese Dokumente ersetzt der Zoll durch die elektronischen Veranlagungsverfügungen «eVV Import».

Neu müssen diese Daten elektronisch beim Zollserver abgeholt und während 10 Jahren beim Importeur elektronisch archiviert werden. Nur die elektronische XML-Datei ist zukünftig noch gültiger Vorsteuernachweis für die MwSt. Die Dokumente können zur Visualisierung und für Buchhaltungszwecke weiterhin auf Papier ausgedruckt werden.

Das Verfahren kann bereits seit 2010 freiwillig angewendet werden. Die bisherigen auf weissem Papier ausgedruckten Zoll- und MWST-Rechnungen werden den ZAZ-Kontoinhabern weiterhin in unveränderter Form per Post zugestellt oder können als E-Rechnung bezogen werden.

Quelle: Handelskammer Deutschland Schweiz