Freihandelsabkommen mit Vietnam

Das am 30. Juni 2019 in Hanoi unterzeichnete Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Sozialistischen Republik Vietnam wurde am 12. Juni 2020 im Amtsblatt (EU) Nr. L 186/3 veröffentlicht. Es tritt am 1. August 2020 in Kraft.

Nach einer Mitteilung der Europäischen Union, veröffentlicht im Amtsblatt (EU) Nr. C 196/06 am 11. Juni 2020 wird als Nachweis für die Ursprungseigenschaft bei der Ausfuhr nach Vietnam einzig eine Erklärung zum Ursprung eines im REX-System registrierten Ausführers (oder jedes Ausführers für Sendungen mit einem Gesamtwert von bis zu 6.000 Euro) anerkannt. Weiterlesen

Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1140 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur – KN-Code 3824 90 96

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2020/868 DER KOMMISSION vom 18. Juni 2020 zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1140 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur Amtsblatt der Europäischen Union  vom 25.6.2020  L 201/5

 

(1) Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1140(2) reihte die Kommission zwei Waren — eine in Form einer Wärme erzeugenden Auflage und eine in Form eines Wärme erzeugenden Gürtels zur Linderung von Schmerzen — als andere chemische Erzeugnisse und Zubereitungen in den KN-Code 3824 90 96 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates(3) ein.

(2) In seinem Urteil in der Rechtssache C-182/19(4) entschied der Gerichtshof, dass die Durchführungsverordnung (EU) 2016/1140 ungültig ist.

(3) Im Interesse der Rechtssicherheit sollte ein Rechtsakt, der vom Gerichtshof für ungültig erklärt wurde, aus der Rechtsordnung der Union entfernt werden.

(4) Die Durchführungsverordnung (EU) 2016/1140 sollte daher aufgehoben werden.

(5) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

(6) Da die Durchführungsverordnung (EU) 2016/1140 nach dem Urteil des Gerichtshofs vom 26. März 2020 nicht angewandt werden kann, sollte die vorliegende Verordnung aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit unverzüglich in Kraft treten.

 

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2020.

Erläuterungen

Änderungen der Erläuterungen:

Lfd. Nr.BezeichnungTeilAnwendbar ab
1.Position 3004NEH22.06.2020
2.Position 3808NEH22.06.2020
3.Position 7407GE18.06.2020
4.VorbemerkungenListe01.01.2020
(Stand: 25.06.2020)

Quelle: Zoll.de

APS: mögliche Verlängerung der Übergangszeit für Anwendung des REX-Systems

Verlängerung des Übergangszeitraums für das REX-System

Im Amtsblatt der Europäischen Union L 178 vom 8. Juni 2020 wurde die Durchführungsverordnung (EU) 2020/750 der Kommission vom 5. Juni 2020 veröffentlicht. Sie soll es begünstigten Ländern, in denen das REX-System aufgrund der COVID-19-Pandemie nicht eingeführt oder angewandt werden konnte, ermöglichen, auf Antrag eine Verlängerung des Übergangszeitraums für das REX-System bis längstens 31. Dezember 2020 zu erhalten. Diese DVO lässt somit eine Abweichung von Art. 79 Abs. 4 des UZK-IA zu. Weiterlesen

EU/Russland – Restriktive Maßnahmen

Verlängerung der Sanktionen

Beschluss (GASP) 2020/850 des Rates vom 18. Juni 2020 zur Änderung des Beschlusses 2014/386/GASP über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die rechtswidrige Eingliederung der Krim und Sewastopols durch Annexion; ABl. L 196 vom 19. Juni 2020, S. 12.

Da der Europäische Rat die rechtswidrige Annexion der Krim und von Sewastopol durch die Russische Föderation nicht anerkennt und sie weiterhin verurteilt, werden die bestehenden restriktiven Maßnahmen bis zum 23. Juni 2021 verlängert. Weiterlesen