EU/Russland – Restriktive Maßnahmen

Verlängerung der Sanktionen

Beschluss (GASP) 2020/850 des Rates vom 18. Juni 2020 zur Änderung des Beschlusses 2014/386/GASP über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die rechtswidrige Eingliederung der Krim und Sewastopols durch Annexion; ABl. L 196 vom 19. Juni 2020, S. 12.

Da der Europäische Rat die rechtswidrige Annexion der Krim und von Sewastopol durch die Russische Föderation nicht anerkennt und sie weiterhin verurteilt, werden die bestehenden restriktiven Maßnahmen bis zum 23. Juni 2021 verlängert.

Die Sanktionen umfassen Importverbote für Waren mit Ursprung auf der Krim oder in Sewastopol sowie Maßnahmen in Bezug auf Infrastruktur und finanzielle Investitionen. Des Weiteren ist der Export bestimmter Produkte und Technologien aus der EU an Unternehmen, die im Transport-, Telekommunikations- oder Energiesektor auf der Krim tätig sind, untersagt.

 

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