Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1140 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur – KN-Code 3824 90 96

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2020/868 DER KOMMISSION vom 18. Juni 2020 zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1140 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur Amtsblatt der Europäischen Union  vom 25.6.2020  L 201/5

 

(1) Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1140(2) reihte die Kommission zwei Waren — eine in Form einer Wärme erzeugenden Auflage und eine in Form eines Wärme erzeugenden Gürtels zur Linderung von Schmerzen — als andere chemische Erzeugnisse und Zubereitungen in den KN-Code 3824 90 96 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates(3) ein.

(2) In seinem Urteil in der Rechtssache C-182/19(4) entschied der Gerichtshof, dass die Durchführungsverordnung (EU) 2016/1140 ungültig ist.

(3) Im Interesse der Rechtssicherheit sollte ein Rechtsakt, der vom Gerichtshof für ungültig erklärt wurde, aus der Rechtsordnung der Union entfernt werden.

(4) Die Durchführungsverordnung (EU) 2016/1140 sollte daher aufgehoben werden.

(5) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

(6) Da die Durchführungsverordnung (EU) 2016/1140 nach dem Urteil des Gerichtshofs vom 26. März 2020 nicht angewandt werden kann, sollte die vorliegende Verordnung aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit unverzüglich in Kraft treten.

 

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2020.