Antidumping – Stähle mit Ursprung in Russland und der Türkei

Einleitung eines Antidumpingverfahrens

Bekanntmachung über die Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren bestimmter korrosionsbeständiger Stähle mit Ursprung in Russland und der Türkei; ABl. C 245 vom 24. Juni 2021, S. 21.

Die Ware wird derzeit unter folgende KN-Codes eingereiht: ex 7210 41 00, ex 7210 49 00, ex 7210 61 00, ex 7210 69 00, ex 7210 90 80, ex 7212 30 00, ex 7212 50 61, ex 7212 50 69, ex 7212 50 90, ex 7225 92 00, ex 7225 99 00, ex 7226 99 30, ex 7226 99 70.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2021.

Schutzmaßnahmen gegenüber Stahlerzeugnissen werden verlängert

Die Maßnahmen gelten bis 30. Juni 2024

Durchführungsverordnung (EU) 2021/1029 der Kommission vom 24. Juni 2021 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/159 der Kommission und zur Verlängerung der Schutzmaßnahme gegenüber den Einfuhren bestimmter Stahlerzeugnisse; ABl. L 225I vom 25. Juni 2021, S. 1;

Durchführungsverordnung (EU) 2021/1091 der Kommission vom 2. Juli 2021 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/159 der Kommission zur Einführung einer endgültigen Schutzmaßnahme gegenüber den Einfuhren bestimmter Stahlerzeugnisse; ABl. L 236 vom 5. Juli 2021, S. 47.

Die Schutzmaßnahmen werden bis 30. Juni 2024 verlängert. Eine Übersicht über die Warenkategorien und die (länderspezifischen) Kontingente enthält der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1029, geändert durch Durchführungsverordnung (EU) 2021/1091 (die Änderung betreffen Warenkategorie 4).

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2021.

Freihandelsabkommen EU-Südkorea – ein Anhang wird aktualisiert

Die Änderungen betreffen technische Standards im Automobilbereich

Beschluss Nr. 3 des Handelsausschusses EU-Korea vom 29. April 2021 zur Änderung der Anlagen 2-C-2 und 2-C-3 des Anhangs 2-C des Freihandelsabkommens EU-Korea [2021/1082]; ABl. L 235 vom 2. Juli 2021, S. 1;

Mitteilung über das Datum des Inkrafttretens der Änderungen der Anlagen 2-C-2 und 2-C-3 zum Anhang 2-C des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Korea; ABl. L 235 vom 2. Juli 2021, S. 11.

 

Anhang 2-C des Freihandelsabkommens EU-Korea enthält Bestimmungen zu Kraftfahrzeugen und Teilen davon. Die Anlagen 2-C-2 und 2-C-3 dieses Anhangs werden geändert.

Hintergrund ist eine im Abkommen vorgesehene regelmäßige Überprüfung, um Änderungen internationaler oder nationaler Vorschriften Rechnung zu tragen.

Die Änderungen sind am 1. Juli 2021 in Kraft getreten.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2021.

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 220. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 31. Mai bis 2. Juni 2021:

Warenbeschreibung:

Es handelt sich um ein digitales monokulares Nachtsicht-Infrarot-Fernglas mit 32G-Memory und integrierter Kamera- und Videokamerafunktion. Gemäß dem technischen Datenblatt verfügt die eingebaute Kamera über folgende Funktionen: a) drahtlose Verbindung mit dem Mobiltelefon und das Teilen von Bildern oder Videos; b) Aufnahme von Fotos und Videos mit Wiedergabefunktion; c) automatische Aufnahme von Bildern oder Videos in Echtzeit; d) Funktion als eigenständige Überwachungskamera. Das Gerät hat einen eingebauten 1,5-Zoll-Flachbildschirm, Fotos können mit Datum und Uhrzeit und GPS-ID versehen werden. Es ist in der Lage, mit einer Auflösung von 30mp (Fotos) bzw. 720p (Videos) aus einer Distanz von1300 ft bei der Jagd oder Beobachtung bei Nacht aufzunehmen. Weiterlesen

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 220. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 31. Mai bis 2. Juni 2021:

Warenbeschreibung:

Ein T-förmiges Kunststoffrohr, ausgestattet mit zwei Kunststoffschwämmen mit Zellstruktur, die auf jeder Seite als Filter dienen, und einer zentralen Düse, das auf eine Tracheal-kanüle oder eine ähnliche medizinische Vorrichtung aufgesetzt wird (sog. künstliche Nase). Weiterlesen

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 220. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 31. Mai bis 2. Juni 2021:

Warenbeschreibung:

Ein röhrenförmiges Erzeugnis aus Kunststoff mit einer seitlichen Öffnung, sog. „Sprech-ventil“, bestehend aus einem Rückschlagventil mit einem Gleitring und einer Membran im Inneren. Weiterlesen