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Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 220. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 31. Mai bis 2. Juni 2021:
Warenbeschreibung:
Es handelt sich um ein digitales monokulares Nachtsicht-Infrarot-Fernglas mit 32G-Memory und integrierter Kamera- und Videokamerafunktion. Gemäß dem technischen Datenblatt verfügt die eingebaute Kamera über folgende Funktionen: a) drahtlose Verbindung mit dem Mobiltelefon und das Teilen von Bildern oder Videos; b) Aufnahme von Fotos und Videos mit Wiedergabefunktion; c) automatische Aufnahme von Bildern oder Videos in Echtzeit; d) Funktion als eigenständige Überwachungskamera. Das Gerät hat einen eingebauten 1,5-Zoll-Flachbildschirm, Fotos können mit Datum und Uhrzeit und GPS-ID versehen werden. Es ist in der Lage, mit einer Auflösung von 30mp (Fotos) bzw. 720p (Videos) aus einer Distanz von1300 ft bei der Jagd oder Beobachtung bei Nacht aufzunehmen.
Einreihung:
Die Ware ist in Anwendung der AV 1 und 6 und Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI in die Unterposition 8525 80 91 einzureihen.
Begründung:
Bei der fraglichen Ware handelt es sich um eine zusammengesetzte Ware (monokulares Nachtsicht-Fernglas der Position 9005 zuzüglich Kamera der Position 8525). Daher ist der Bestandteil zu bestimmen, der dem Ganzen den für die Einreihung wesentlichen Charakter verleiht.
Der Ausschuss stimmte darin überein, dass in diesem Fall davon ausgegangen werden kann, dass die Kamera dem Ganzen ihren wesentlichen Charakter verleiht. Der Hauptzweck dieser kombinierten Maschine scheint in der Aufnahme von Bildern und Videos bei der Nachtjagd, Beobachtung, etc. zu liegen. Die Ware arbeitet nach dem Prinzip des CMOS-Sensors, der üblicherweise für Kameras verwendet wird, sie ist in der Lage, Fotos zu machen und Videos über einen Zeitraum von mehr als einer halben Stunde aufzunehmen, das Signal an ein externes Gerät zu übertragen und kann als Webcam verwendet werden. Tatsächlich wird in den HS-Erläuterungen zu Position 8525 der CMOS-Sensor als charakteristisch für Kameras bezeichnet. Darüber hinaus beziehen sich die HS-Erläuterungen zu Position 9005 auf Technologien, die auf Infrarotgeräten basieren, die sich vom betrachteten Produkt unterscheiden.
Daher ist eine Einreihung in die Position 9005 ausgeschlossen. Es ist auch darauf hinzuweisen, dass dieses Kapitel gemäß Anmerkung 1 h) zu Kapitel 90 unter anderem keine „…Fernsehkameras, digitale Fotoapparate und Videokameraaufnahmegeräte (Position 8525)“ erfasst.
(Stand: 01.07.2021)
Quelle: Zoll.de