Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen

Die Ausgabe 2021 des Merkblatts wird nicht zum 1. Januar nächsten Jahres veröffentlicht werden.

Die Ausgabe 2021 des Merkblatts zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen wird nicht wie in den Jahren zuvor üblich zum 1. Januar veröffentlicht werden. Die Ausgabe 2020 ist daher grundsätzlich weiterhin unter Beachtung ggf. abweichender Regelungen (z.B. Einführung des Ländercodes XI für Nordirland) anzuwenden.

Zum 6. März 2021 werden die ATLAS-Fachanwendungen Ausfuhr und Versand an den Stand des UZK und insbesondere an die Anhänge B von UZK-DA und UZK-IA angepasst. Hierbei werden ATLAS-Ausfuhr und ATLAS-Versand bereits den Anforderungen der überarbeiteten Anhänge B UZK-DA/IA entsprechen, die Anfang nächsten Jahres im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden.

Eine Neufassung des Merkblatts wird voraussichtlich im März 2021 vorliegen, welches dann für die Bereiche Ausfuhr und Versand neu gefasst sein wird.

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Quelle: Zoll.de

Antidumping – Korrosionsbeständige Stähle mit Ursprung in China

Klarstellung bezüglich der bestehenden Antidumpingmaßnahmen

Durchführungsverordnung (EU) 2020/1994 der Kommission vom 4. Dezember 2020 zur Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1156 zur Ausweitung des mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/186 auf die Einfuhren bestimmter korrosionsbeständiger Stähle mit Ursprung in der Volksrepublik China eingeführten endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter geringfügig veränderter korrosionsbeständiger Stähle; ABl. L 410 vom 7. Dezember 2020, S. 67. Weiterlesen

Antidumping – Folien aus Aluminium mit Ursprung in Russland

Maßnahmen treten außer Kraft

Bekanntmachung des Außerkrafttretens bestimmter Antidumpingmaßnahmen; ABl. C 436 vom 18. Dezember 2020, S. 22.

Auf Einfuhren von Folien aus Aluminium mit Ursprung in Russland bestehen Antidumpingmaßnahmen, die mit Durchführungsverordnung (EU) 2015/2385 eingeführt wurden.

Diese Maßnahmen treten am 19. Dezember 2020 außer Kraft.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2020

Antidumping – Folien aus Aluminium mit Ursprung in China Einleitung einer Auslaufüberprüfung

Bekanntmachung der Einleitung einer Überprüfung wegen des bevorstehenden Außerkrafttretens der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren bestimmter Folien aus Aluminium mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C 336 vom 18. Dezember 2020, S. 10.

Auf Einfuhren von Folien aus Aluminium mit Ursprung in China bestehen Antidumpingmaßnahmen, die mit der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2384 eingeführt wurden.

Die Europäische Kommission hatte im März 2020 das bevorstehende Außerkrafttreten dieser Antidumpingmaßnahme zum 19. Dezember 2020 bekannt gegeben.

Daraufhin erhielt sie einen Antrag auf Einleitung einer Auslaufüberprüfung. Der Antrag wurde von Unionsherstellern eingereicht, auf die rund 90 Prozent der gesamten Unionsproduktion bestimmter Folien aus Aluminium entfallen.

Die Überprüfung betrifft Folien aus Aluminium mit einer Dicke von 0,008 mm bis 0,018 mm, ohne Unterlage, nur gewalzt, in Rollen mit einer Breite von 650 mm oder weniger und einem Stückgewicht von mehr als 10 kg mit Ursprung in der Volksrepublik China.

Die Ware wird derzeit unter folgendem KN-Code eingereiht: KN-Code ex 7607 11 19

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2020

UK – Zoll und Wareneinfuhr 2021

Zollgrenze EU-Großbritannien

Ab 1. Januar 2021 gibt es eine neue Zollgrenze. Lieferungen nach Großbritannien werden zu Ausfuhren aus der EU beziehungsweise zu Einfuhren auf britischer Seite. Um Unternehmen mehr Zeit zu geben, sich auf die veränderten Anforderungen einzustellen, führen die Briten das neue Zollregime stufenweise ein.

Britische Zollkontrollen werden stufenweise eingeführt

Veränderungen werden in drei Schritten eingeführt

Um Unternehmen mehr Zeit zu geben, sich an die neuen Bedingungen für den Import von Waren anzupassen, erfolgt die Einführung stufenweise bis 1. Juli 2021. Die Maßnahmen sollen unabhängig vom Ausgang der Verhandlungen über die zukünftigen Beziehungen eingeführt werden, also auch dann in Kraft treten, wenn sich beide Parteien auf ein Freihandelsabkommen einigen können. Sie gelten nur für Einfuhren aus der EU. Weiterlesen

Brexit: Europäische Kommission veröffentlicht Notfallmaßnahmen

Die Maßnahmen sollen in Kraft treten, wenn die Verhandlungen scheitern.

Ein Ende der Übergangsphase am 31. Dezember 2020 ohne Folgeabkommen ist möglich. Um diesem Szenario vorzubeugen, legte die Europäische Kommission am 10. Dezember 2020 eine Mitteilung über Notfallmaßnahmen vor. Sie sollen nur in Kraft treten, wenn sich die EU und das Vereinigte Königreich (VK) nicht auf ein Abkommen einigen können.

Die Maßnahmen umfassen folgende Punkte:

  • Flugsicherheit: Verschiedene Produktsicherheitsbescheinigungen in EU-Luftfahrtzeugen sollen weiter verwendet werden können;
  • Luftverkehr: Gewährleistung für Luftverkehrsdienste zwischen der EU und dem VK für einen Zeitraum von sechs Monate;
  • Straßenverkehr: Gewährleistung grundlegender Verbindungen im Güter und Personenkraftverkehr für einen Zeitraum von sechs Monate;
  • Fischerei: Zugang zu den Gewässern der jeweils anderen Partei für eine Zeitraum von einem Jahr.

Die Anbindung im Luft- und Straßenverkehr setzt voraus, dass das VK Gegenseitigkeit garantiert.

Zur Umsetzung der Vorschläge legte die Europäische Kommission vier Verordnungsentwürfe vor. Die Maßnahmen sollen für einen festgelegten Zeitraum von sechs Monaten bzw. ein Jahr gelten. Danach sollen sie automatisch außer Kraft treten.

Beziehungen zum Vereinigten Königreich

Quelle: EU-Kommission

Market Access Database (MADB) wird Access2Markets (A2M)

Ihr EU-Portal zum Handel mit Informationen für Exporteure und Importeure

Die bewährte EU-Datenbank MADB wird mit anderen Datenbanken (unter anderem dem Trade HelpDesk) zusammengeführt und um weitere
Funktionen ergänzt. Importe, Exporte, innergemeinschaftliche Lieferungen können recherchiert werden, außerdem gibt es zusätzliche Informationen zum Thema präferenzieller Ursprung. A2M ist auch auf Deutsch verfügbar.

Access2Markets

 

Quelle: Europäische Kommission

Antisubvention: Aluminiumfolien und -bänder mit Ursprung in China

Einleitung einer Antisubventionsuntersuchung

Bekanntmachung der Einleitung eines Antisubventionsverfahrens betreffend die Einfuhren von zur Weiterverarbeitung bestimmten Folien und dünnen Bändern aus Aluminium mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C 419 vom 4. Dezember 2020, S. 32.

Gegenstand der Untersuchung sind zur Weiterverarbeitung bestimmte Folien und dünne Bänder aus Aluminium mit einer Dicke von weniger als 0,021 mm, ohne Unterlage, nur gewalzt, in Rollen mit einem Stückgewicht von mehr als 10 kg. Weiterlesen