Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen

Die Ausgabe 2021 des Merkblatts wird nicht zum 1. Januar nächsten Jahres veröffentlicht werden.

Die Ausgabe 2021 des Merkblatts zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen wird nicht wie in den Jahren zuvor üblich zum 1. Januar veröffentlicht werden. Die Ausgabe 2020 ist daher grundsätzlich weiterhin unter Beachtung ggf. abweichender Regelungen (z.B. Einführung des Ländercodes XI für Nordirland) anzuwenden.

Zum 6. März 2021 werden die ATLAS-Fachanwendungen Ausfuhr und Versand an den Stand des UZK und insbesondere an die Anhänge B von UZK-DA und UZK-IA angepasst. Hierbei werden ATLAS-Ausfuhr und ATLAS-Versand bereits den Anforderungen der überarbeiteten Anhänge B UZK-DA/IA entsprechen, die Anfang nächsten Jahres im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden.

Eine Neufassung des Merkblatts wird voraussichtlich im März 2021 vorliegen, welches dann für die Bereiche Ausfuhr und Versand neu gefasst sein wird.

thumbnail of 1Merkblatt zu Zollanmeldungen,summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen 2020

 

Quelle: Zoll.de