UK – Zoll und Wareneinfuhr 2021

Zollgrenze EU-Großbritannien

Ab 1. Januar 2021 gibt es eine neue Zollgrenze. Lieferungen nach Großbritannien werden zu Ausfuhren aus der EU beziehungsweise zu Einfuhren auf britischer Seite. Um Unternehmen mehr Zeit zu geben, sich auf die veränderten Anforderungen einzustellen, führen die Briten das neue Zollregime stufenweise ein.

Britische Zollkontrollen werden stufenweise eingeführt

Veränderungen werden in drei Schritten eingeführt

Um Unternehmen mehr Zeit zu geben, sich an die neuen Bedingungen für den Import von Waren anzupassen, erfolgt die Einführung stufenweise bis 1. Juli 2021. Die Maßnahmen sollen unabhängig vom Ausgang der Verhandlungen über die zukünftigen Beziehungen eingeführt werden, also auch dann in Kraft treten, wenn sich beide Parteien auf ein Freihandelsabkommen einigen können. Sie gelten nur für Einfuhren aus der EU.

Die Maßnahmen unterscheiden sich je nach Warenkategorie

Ab Januar 2021:

  • Vorabanmeldungen (Summarische Eingangsanmeldungen/Safety and Security declarations) entfallen für einen Zeitraum von sechs Monaten für alle Waren.
  • Für die meisten Waren können vollständige Einfuhranmeldungen nachträglich in einem Zeitraum von bis zu sechs Monaten eingereicht werden.
  • Falls Zölle gezahlt werden müssen, gibt es die Möglichkeit zum Zahlungsaufschub. Die Zahlung wird zum Zeitpunkt fällig, an dem die vollständige Einfuhranmeldung abgegeben wird.
  • Für genehmigungs- bzw. überwachungspflichtige Güter ist eine vollständige Einfuhranmeldung zum Zeitpunkt der Einfuhr notwendig. Hierzu zählen beispielsweise Tabak, Alkohol oder giftige Chemikalien. Für diese Produkte gelten bereits ab 1. Januar 2021 die Einfuhrvorschriften für Waren aus Drittländern.
  • Für lebende Tiere sowie Pflanzen und Pflanzenprodukte mit hohem Risiko sind Voranmeldungen und Gesundheitsnachweise erforderlich. Zwar sind Dokumentenkontrollen vorgesehen, diese erfolgen jedoch nicht vor Ort bei der Einfuhr. Physische Kontrollen für Waren mit hohem Risiko finden am Bestimmungsort der Ware oder an einem anderen zugelassenen Empfangsort statt.

Ab April 2021:

  • Für alle Waren mit tierischem Ursprung, wie beispielsweise Fleisch, Honig oder Milchprodukte, sowie für alle Pflanzen und Pflanzenprodukte sind Voranmeldungen und Gesundheitsnachweise erforderlich.

Ab Juli 2021:

  • Ab diesem Zeitpunkt gibt es keine Vereinfachungen mehr. Vollständige Einfuhranmeldungen sind zum Zeitpunkt der Einfuhr abzugeben.
  • Vorabanmeldungen (summarische Eingangsanmeldungen/Safety and Security Declarations) werden für alle Einfuhren verpflichtend.
  • Physische Kontrollen und Probenentnahmen von SPS-Waren werden verstärkt durchgeführt. Die Kontrollen finden an britischen Grenzkontrollstellen statt.

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Quelle: GOV.UK