Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Antidumping – Folien aus Aluminium mit Ursprung in China Einleitung einer Auslaufüberprüfung
Bekanntmachung der Einleitung einer Überprüfung wegen des bevorstehenden Außerkrafttretens der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren bestimmter Folien aus Aluminium mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C 336 vom 18. Dezember 2020, S. 10.
Auf Einfuhren von Folien aus Aluminium mit Ursprung in China bestehen Antidumpingmaßnahmen, die mit der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2384 eingeführt wurden.
Die Europäische Kommission hatte im März 2020 das bevorstehende Außerkrafttreten dieser Antidumpingmaßnahme zum 19. Dezember 2020 bekannt gegeben.
Daraufhin erhielt sie einen Antrag auf Einleitung einer Auslaufüberprüfung. Der Antrag wurde von Unionsherstellern eingereicht, auf die rund 90 Prozent der gesamten Unionsproduktion bestimmter Folien aus Aluminium entfallen.
Die Überprüfung betrifft Folien aus Aluminium mit einer Dicke von 0,008 mm bis 0,018 mm, ohne Unterlage, nur gewalzt, in Rollen mit einer Breite von 650 mm oder weniger und einem Stückgewicht von mehr als 10 kg mit Ursprung in der Volksrepublik China.
Die Ware wird derzeit unter folgendem KN-Code eingereiht: KN-Code ex 7607 11 19
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2020






