Antidumping – Folien aus Aluminium mit Ursprung in Russland

Maßnahmen treten außer Kraft

Bekanntmachung des Außerkrafttretens bestimmter Antidumpingmaßnahmen; ABl. C 436 vom 18. Dezember 2020, S. 22.

Auf Einfuhren von Folien aus Aluminium mit Ursprung in Russland bestehen Antidumpingmaßnahmen, die mit Durchführungsverordnung (EU) 2015/2385 eingeführt wurden.

Diese Maßnahmen treten am 19. Dezember 2020 außer Kraft.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2020