Brexit: Europäische Kommission veröffentlicht Notfallmaßnahmen

Die Maßnahmen sollen in Kraft treten, wenn die Verhandlungen scheitern.

Ein Ende der Übergangsphase am 31. Dezember 2020 ohne Folgeabkommen ist möglich. Um diesem Szenario vorzubeugen, legte die Europäische Kommission am 10. Dezember 2020 eine Mitteilung über Notfallmaßnahmen vor. Sie sollen nur in Kraft treten, wenn sich die EU und das Vereinigte Königreich (VK) nicht auf ein Abkommen einigen können.

Die Maßnahmen umfassen folgende Punkte:

  • Flugsicherheit: Verschiedene Produktsicherheitsbescheinigungen in EU-Luftfahrtzeugen sollen weiter verwendet werden können;
  • Luftverkehr: Gewährleistung für Luftverkehrsdienste zwischen der EU und dem VK für einen Zeitraum von sechs Monate;
  • Straßenverkehr: Gewährleistung grundlegender Verbindungen im Güter und Personenkraftverkehr für einen Zeitraum von sechs Monate;
  • Fischerei: Zugang zu den Gewässern der jeweils anderen Partei für eine Zeitraum von einem Jahr.

Die Anbindung im Luft- und Straßenverkehr setzt voraus, dass das VK Gegenseitigkeit garantiert.

Zur Umsetzung der Vorschläge legte die Europäische Kommission vier Verordnungsentwürfe vor. Die Maßnahmen sollen für einen festgelegten Zeitraum von sechs Monaten bzw. ein Jahr gelten. Danach sollen sie automatisch außer Kraft treten.

Beziehungen zum Vereinigten Königreich

Quelle: EU-Kommission