Antidumping – Thermopapier mit Ursprung in Südkorea

Die EU-Kommission kündigt das bevorstehende Außerkrafttreten der Antidumpingmaßnahmen an.

Bekanntmachung des bevorstehenden Auslaufens bestimmter Antidumpingmaßnahmen; ABL. C vom 3. Februar 2025.

Die Antidumpingmaßnahmen treten am 21. Oktober 2025 außer Kraft, sofern nicht ein Verfahren zur Überprüfung eingeleitet wird.

Die Ware wird derzeit unter folgendem KN-Codes eingereiht: ex 4809 90 00, ex 4811 59 00 und ex 4811 90 00.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2025.

Antidumping – Fahrradteile mit Ursprung in China

Die Europäische Kommission aktualisiert die Liste der vom Antidumpingzoll befreiten Montagebetriebe.

Durchführungsbeschluss (EU) 2025/110; ABl. L vom 31. Januar 2025.

Mit dem vorliegenden Durchführungsbeschluss veröffentlicht die Europäische Kommission eine aktuelle Entscheidung zur Befreiung vom ausgeweiteten Antidumpingzoll.

Geregelt sind folgende Fälle:

  • Parteien, die vom ausgeweiteten Antidumpingzoll befreit sind (Art. 1);
  • Parteien, deren Antrag auf Befreiung zurzeit geprüft wird (Art. 2);
  • Parteien, für die eine Befreiung oder Aussetzung gilt und deren Bezugsangaben zu aktualisieren sind (Art. 3);
  • Parteien, deren Befreiung widerrufen wird (Art. 4).

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2025.

Antidumping/Antisubvention – Elektrofahrräder mit Ursprung China

Die Europäische Kommission verlängert die Maßnahmen nach Abschluss einer Auslaufüberprüfung.

Durchführungsverordnung (EU) 2025/120; ABl. L vom 24. Januar 2025.

Bei der betroffenen Ware handelt es sich um Fahrräder, mit Trethilfe, mit Elektrohilfsmotor, mit Ursprung in China. Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingeführt: 8711 60 10 und ex 8711 60 90 (TARIC-Code 8711 60 90 10).

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2025.

Antidumping – Coils mit Ursprung in China, Indonesien und Taiwan

Die EU-Kommission kündigt das bevorstehende Außerkrafttreten der Maßnahmen an. Die Antidumpingmaßnahmen gelten auch auf Einfuhren aus der Türkei.

Bekanntmachung des bevorstehenden Auslaufens bestimmter Antidumpingmaßnahmen; ABl. C vom 23. Januar 2025.

Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: 7219 11, 7219 12, 7219 13, 7219 14, 7219 22, 7219 23, 7219 24, 7220 11 und 7220 12 (TARIC-Codes 7219 11 00 10, 7219 1210 10, 7219 12 90 10, 7219 13 10 10, 7219 13 90 10, 7219 14 10 10, 7219 14 90 10, 7219 22 10 10, 7219 22 90 10, 7219 23 00 10, 7219 24 00 10, 7220 11 00 10 und 7220 12 00 10).

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2025.

Antidumping – Hebelmechaniken mit Ursprung in China

Die Europäische Kommission verlängert die Antidumpingmaßnahmen nach Abschluss einer Auslaufüberprüfung.

Durchführungsverordnung (EU) 2025/100; ABl. L vom 21. Januar 2025.

Die Europäische Kommission führt den endgültigen Antidumpingzoll mit Wirkung vom 22. Januar 2025 ein. An den bisherigen Antidumpingzollsätzen ändert sich nichts.

Bei der betroffenen Ware handelt es sich um Hebelmechaniken, die derzeit unter dem folgenden KN-Code eingereiht wird: ex 8305 10 00 (TARIC-Code 8305 10 00 50).

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2025.

 

Antidumping/Antisubvention – Reifen mit Ursprung in China

Die Europäische Kommission verlängert die Maßnahmen nach Abschluss einer Auslaufüberprüfung.

Durchführungsverordnung (EU) 2025/58; ABl. L vom 16. Januar 2025.

Bei der betroffenen Ware handelt es sich um Einfuhren einer für Omnibusse und Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren verwendeten Art bestimmter neuer oder runderneuerter Luftreifen aus Kautschuk mit einer Tragfähigkeitskennzahl von mehr als 121 mit Ursprung in China. Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: 4011 20 90 und ex 4012 12 00 (TARIC-Code 4012 12 00 10).

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2025.

Antidumping – Polyvinylalkohole mit Ursprung in China

Die EU-Kommission kündigt das bevorstehende Außerkrafttreten der Maßnahmen an.

Bekanntmachung des bevorstehenden Auslaufens bestimmter Antidumpingmaßnahmen; ABl. C vom 14. Januar 2025.

Es handelt sich bei der betroffenen Ware um Polyvinylalkohol, auch nicht hydrolysierte Acetatgruppen enthaltend, in Form von Homopolymer-Harzen mit einer Viskosität (gemessen in einer 4%igen wässrigen Lösung bei 20°C) von mindestens 3 mPa s, aber nicht mehr als 61 mPa s und einem Hydrolysegrad von mindestens 80,0 mol-%, aber nicht mehr als 99,9 mol-%, beide gemessen nach ISO 15023-2, mit Ursprung in China.

Die Ware wird derzeit unter folgendem KN-Code eingereiht: ex 3905 30 0

Die Antidumpingmaßnahmen treten am 30. September 2025 außer Kraft, sofern nicht ein Verfahren zur Überprüfung eingeleitet wird.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2025.

Antidumping – Verzinnte Erzeugnisse mit Ursprung in China

Die Europäische Kommission gibt die Einführung vorläufiger Antidumpingzölle bekannt.

Durchführungsverordnung (EU) 2025/81 der Kommission vom 13. Januar 2025 zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von verzinnten, flachgewalzten Erzeugnissen aus Eisen oder nicht legiertem Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L vom 14. Januar 2025.

Bei der betroffenen Ware handelt es sich um Einfuhren von verzinnten Flacherzeugnissen aus Eisen oder nicht legiertem Stahl (Verpackungsblecherzeugnisse), auch mit Kunststoff überzogen und/oder lackiert. Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: K7210 11 00, 7210 12, ex 7210 70, 7210 90 40, ex 7210 90 80, 7212 10 und ex 7212 40 (TARIC-Codes 7210 70 10 15, 7210 70 80 20, 7210 70 80 92, 7210 90 80 20, 7212 40 20 10, 7212 40 80 12, 7212 40 80 30, 7212 40 80 80 und 7212 40 80 85).

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2025.

Antidumping – Titandioxid mit Ursprung in China

Die Europäische Kommission gibt die Einführung endgültiger Antidumpingzölle bekannt.

Durchführungsverordnung (EU) 2025/4 der Kommission vom 17. Dezember 2024 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren von Titandioxid mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L vom 9. Januar 2025.

Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: ex 2823 00 00 und 3206 11 00 (TARIC-Codes 2823 00 00 10, 2823 00 00 30, 3206 11 00 10 und 3206 11 00 30).

Befreit sind Einfuhren, wenn sie zur Verwendung bei der Herstellung weißer Druckfarben eingeführt wird (Endverwendung).