Antidumping – Fahrradteile mit Ursprung in China

Die Europäische Kommission aktualisiert die Liste der vom Antidumpingzoll befreiten Montagebetriebe.

Durchführungsbeschluss (EU) 2025/110; ABl. L vom 31. Januar 2025.

Mit dem vorliegenden Durchführungsbeschluss veröffentlicht die Europäische Kommission eine aktuelle Entscheidung zur Befreiung vom ausgeweiteten Antidumpingzoll.

Geregelt sind folgende Fälle:

  • Parteien, die vom ausgeweiteten Antidumpingzoll befreit sind (Art. 1);
  • Parteien, deren Antrag auf Befreiung zurzeit geprüft wird (Art. 2);
  • Parteien, für die eine Befreiung oder Aussetzung gilt und deren Bezugsangaben zu aktualisieren sind (Art. 3);
  • Parteien, deren Befreiung widerrufen wird (Art. 4).

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2025.