Warenverkehr mit Ländern, die am Schema allgemeiner Zollpräferenzen (APS) teilnehmen

Kenia mit Wirkung vom 1. Januar 2027 aus Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 gestrichen.

Gemäß Delegierter Verordnung (EU) 2025/214 der Kommission vom 28. November 2024 zur Änderung von Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Kenia, veröffentlicht im Amtsblatt (EU) L/2025/214,

Anhang II beinhaltet die Liste von APS-begünstigten Ländern, die nach der allgemeinen Regelung nach Art. 1 Abs. 2 Buchstabe a begünstigt sind.

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft und wird am 1. Januar 2027 wirksam.

Amtsblatt (EU) L/2025/214

Quelle: Zoll.de