Antidumping – Titandioxid mit Ursprung in China

Die Europäische Kommission gibt die Einführung endgültiger Antidumpingzölle bekannt.

Durchführungsverordnung (EU) 2025/4 der Kommission vom 17. Dezember 2024 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren von Titandioxid mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L vom 9. Januar 2025.

Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: ex 2823 00 00 und 3206 11 00 (TARIC-Codes 2823 00 00 10, 2823 00 00 30, 3206 11 00 10 und 3206 11 00 30).

Befreit sind Einfuhren, wenn sie zur Verwendung bei der Herstellung weißer Druckfarben eingeführt wird (Endverwendung).