Änderungen der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) zum 1. Januar 2025

Die Änderungen zur Außenwirtschaftsverordnung werden zum 1. Januar 2025 Inkrafttreten.

Mit dem Berichtsmonat Januar 2025 werden ein Großteil der gesetzlichen Änderungen wirksam.

Bitte beachten Sie die wichtigsten Neuregelungen:

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Quelle: Deutsche Bundesbank