Antidumping – Polyvinylalkohole mit Ursprung in China

Die EU-Kommission kündigt das bevorstehende Außerkrafttreten der Maßnahmen an.

Bekanntmachung des bevorstehenden Auslaufens bestimmter Antidumpingmaßnahmen; ABl. C vom 14. Januar 2025.

Es handelt sich bei der betroffenen Ware um Polyvinylalkohol, auch nicht hydrolysierte Acetatgruppen enthaltend, in Form von Homopolymer-Harzen mit einer Viskosität (gemessen in einer 4%igen wässrigen Lösung bei 20°C) von mindestens 3 mPa s, aber nicht mehr als 61 mPa s und einem Hydrolysegrad von mindestens 80,0 mol-%, aber nicht mehr als 99,9 mol-%, beide gemessen nach ISO 15023-2, mit Ursprung in China.

Die Ware wird derzeit unter folgendem KN-Code eingereiht: ex 3905 30 0

Die Antidumpingmaßnahmen treten am 30. September 2025 außer Kraft, sofern nicht ein Verfahren zur Überprüfung eingeleitet wird.

 

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