Antidumping – mobile Zugangstechniken mit Ursprung in China

Die Europäische Kommission gibt die Einführung endgültiger Antidumpingzölle bekannt.

Durchführungsverordnung (EU) 2025/45 der Kommission vom 8. Januar 2025 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren von mobiler Zugangstechnik mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L vom 9. Januar 2025.

Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: ex 8427 10 10 , ex 8427 20 19 , ex 8428 90 90 , ex 8431 20 00 und ex 8431 39 00 (TARIC-Codes: 8427 10 10 10, 8427 20 19 10, 8428 90 90 20, 8431 20 00 60 und 8431 39 00 10).

Ausgenommen sind einzelne, gesondert gestellte Komponenten und Personenhebeeinrichtungen, die an Fahrzeugen der Kapitel 86 und 87 des Harmonisierten Systems angebracht sind.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2025.

 

Zollaussetzungen und Zollkontingente

Änderungen für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und gewerbliche Waren ab 1. Januar 2025.

Aussetzungen: Verordnung (EU) 2024/3211; ABl. L vom 27. Dezember 2024.

Kontingente: Verordnung (EU) 2024/3213; ABl. L vom 19. Dezember 2024.

Die Aussetzungen und Kontingente werden regelmäßig überprüft und angepasst. Die Kommission hat die aktuellen Änderungen zum 1. Januar 2025 veröffentlicht.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2025.

Dienstleistung „EU-Trader-Portal und Identitätsmanagement“ Release 5.0

Veränderungen in der Dienstleistung „EU-Trader-Portal und Identitätsmanagement, CBAM-Portal“ mit dem Release 5.0

Ab dem 12. Februar 2025 wird der Funktionsumfang und der Aufbau der Dienstleistung „EU-Trader-Portal und Identitätsmanagement, CBAM-Portal“ mit dem Release 5.0 erweitert und verändert. Um die Übersichtlichkeit und die Benutzbarkeit der Dienstleistung zu verbessern, wird die Zertifikatsverwaltung aus den ursprünglichen Anwendungen „EU-Trader-Portal und Identitätsmanagement, CBAM-Portal“ und „EU-Trader-Portal – Conformance“ herausgelöst und in die separate Dienstleistung „Zertifikatsverwaltung für B2A“ überführt. Die Anwendung „EU-Trader-Portal und Identitätsmanagement, CBAM-Portal“ wird umbenannt zu „EU-Trader-Portal, CBAM-Portal“. Weiterlesen

Antidumping – Kabel aus optischen Fasern mit Ursprung in Indien

Die Europäische Kommission gibt die Einführung endgültiger Antidumpingzölle bekannt.

Durchführungsverordnung (EU) 2024/3014 der Kommission vom 13. Dezember 2024 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren von Kabeln aus optischen Fasern mit Ursprung in Indien; ABl. L vom 16. Dezember 2024.

Bei der betroffenen Ware handelt es sich um Kabel aus optischen Monomode-Fasern, bestehend aus einer oder mehreren einzeln umhüllten Fasern, mit einem Schutzmantel, auch mit elektrischen Leitern, auch anschlussfertig, mit Ursprung in Indien.

Die Ware wird derzeit unter dem folgenden KN-Code eingereiht: ex 8544 70 00 (TARIC-Codes 8544700010 und 8544700091).

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2024.

Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen – Ausgabe 2025 –

Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen

Download (öffnet in neuem Fenster) PDF | 2 MB | Datei ist nicht barrierefrei

Das Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen steht in der Ausgabe 2025 zum Download bereit. Es ist ab dem 1. Januar 2025 anzuwenden.
Auf die Vorbemerkungen sowie die Übersicht der wichtigsten Änderungen wird hingewiesen.

Quelle: Zoll.de

Antidumping – Hochdruckstahlflaschen mit Ursprung in China

Die Europäische Kommission leitet ein Antidumpingverfahren ein.

Bekanntmachung der Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von nahtlosen Hochdruckstahlflaschen mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C vom 6. Dezember 2024.

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2024.

 

CBAM – Nutzung der Standardwerte endet

In der Übergangsphase sind ab dem 3. Quartal 2024 von CBAM-Anmeldern geänderte Berichtspflichten zu beachten.

Bei der Ermittlung der eingebetteten CO2-Emissionen besteht nach Artikel 4 Absatz 3 der CBAM-Durchführungsverordnung (EU) 2023/1773 ab dem 01.08.2024 nicht mehr die Möglichkeit zur Verwendung von Standardwerten.

CBAM-Anmelder sind verpflichtet, ab dem 01.08.2024 für jede Einfuhr von CBAM-Waren, die tatsächlichen Emissionen nach den Berechnungsmethoden gemäß Art. 4 Absatz 1 oder Absatz 2 CBAM-Durchführungsverordnung (EU) 2023/1773 zu ermitteln und zu berichten.

Deutsche Emissionshandelsstelle Weiterlesen

Antisubvention – Endlosglasfaserfilamente mit Ursprung in Ägypten

Die EU-Kommission kündigt das bevorstehende Außerkrafttreten der Antisubventionsmaßnahmen an.

Bekanntmachung des bevorstehenden Auslaufens bestimmter Antisubventionsmaßnahmen (C/2024/6759); ABl. C bom 4. Oktober 2024.

Die betroffene Ware wird derzeit unter den KN-Codes 7019 11 00, ex 7019 12 00, 7019 31 00 eingereiht.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2024.

Antidumping – Bügelbretter mit Ursprung in China

Die Europäische Kommission leitet eine Auslaufüberprüfung ein.

Bekanntmachung der Einleitung einer Überprüfung wegen des bevorstehenden Auslaufens der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von Bügelbrettern und -tischen mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C vom 1. Oktober 2024.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2024.

 

 

CBAM – EU-Kommission veröffentlicht Self Assessment Tool

Leitfaden

Die Kommission hat ein CBAM Self Assessment Tool für Importer in der EU entwickelt. Das Instrument bietet den Importeuren der EU die Möglichkeit, einen schnellen Überblick darüber zu erhalten, ob die importierten Waren während der Übergangszeit CBAM unterliegen, was die CBAM-Berichtsanforderungen für diese Art von Gut sind und wo weitere Informationen zu finden sind.

CBAM Self Assessment Tool

Quelle:EU-Kommission