Antisubvention: Glasfasern mit Ursprung in China und Ägypten

Die EU-Kommission kündigt das bevorstehende Außerkrafttreten der Antisubventionsmaßnahmen an.

Bekanntmachung des bevorstehenden Auslaufens bestimmter Antisubventionsmaßnahmen; ABl. C vom 17. September 2024.

Es handelt sich bei der betroffenen Ware um aus durch Weben und/oder durch Nähen zusammengefügten Endlosfilamenten (Rovings) und/oder Garnen aus Glasfasern, auch mit weiteren Elementen, – ausgenommen Erzeugnisse, die imprägniert oder vorimprägniert (Prepreg) sind, und ausgenommen offenmaschige Gewebe mit einer Maschenweite von mehr als 1,8 × 1,8 mm und einem Gewicht von mehr als 35 g/m2 – mit Ursprung in China und Ägypten.

Die Ware wird derzeit unter folgende KN-Codes eingereiht: ex 7019 39 00, ex 7019 40 00, ex 7019 59 00 und ex 7019 90 00.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2024.

Antidumping/Antisubvention – Elektrofahrräder mit Ursprung China

Die Europäische Kommission gewährt einem chinesischen Hersteller einen reduzierten Zollsatz.

Durchführungsverordnung (EU) 2024/2206; ABl. L vom 6. September 2024

Die Europäische Kommission gibt bekannt, dass sie ein chinesisches Unternehmen als neuen ausführenden Hersteller anerkennt. Folgendes Unternehmen wird in Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2019/73 aufgenommen:

Zhetai Vehicle (Jiangsu) Co., Ltd., TARIC-Code 89CD

Damit gilt für Einfuhren dieses Herstellers ein reduzierter Antidumpingzollsatz in Höhe von 16,2 Prozent.

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2024

Antidumping – Kettenplatten aus Stahl mit Ursprung in China

Die Europäische Kommission leitet ein Antidumpingverfahren ein.

Bekanntmachung der Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von Kettenplatten aus Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C vom 23. August 2024.

Gegenstand der Untersuchung sind bestimmte Arten von Stahlplatten, auch mit daran befestigten Gummiauflagen, auch zu einer Laufkette zusammengesetzt, mit einer Länge von höchstens 3 000 mm, die für derzeit unter den Positionen 8426 , 8429 oder 8430 eingereihte Maschinen oder für derzeit unter der Position 8428 eingereihte Förderbänder verwendet werden.

Die Ware wird derzeit unter dem folgenden KN-Code eingereiht: ex 8431 49 20 , ex 8431 39 00 und ex 8431 49 80 (TARIC-Codes 8431 49 20 10, 8431 39 00 20 und 8431 49 80 10).

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2024

Antidumping – Fahrräder mit Ursprung in China

Die Europäische Kommission leitet eine Auslaufüberprüfung ein.

Bekanntmachung der Einleitung einer Überprüfung wegen des bevorstehenden Auslaufens der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von Fahrrädern mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C vom 29. August 2024.

Gegenstand der Untersuchung sind Zweiräder und andere Fahrräder (einschließlich Lastendreirädern, aber ausgenommen Einräder), ohne Motor. Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: 8712 00 30 und ex 8712 00 70 (TARIC-Codes 8712 00 70 91, 8712 00 70 92 und 8712 00 70 99).

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2024

Antidumping – Waren aus Glasfaserfilamenten mit Ursprung in China

Die Europäische Kommission leitet eine Interimsuntersuchung ein.

Bekanntmachung der Einleitung einer Interimsüberprüfung der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von Waren aus Endlosglasfaserfilamenten (Glasfaserverstärkungen) mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C vom 30. August 2024.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2024

Antidumping – warmgewalzte Flacherzeugnisse aus Eisen

Von der Antidumpinguntersuchung sind warmgewalzte Flacherzeugnisse aus Eisen, nicht legiertem Stahl oder legiertem Stahl mit Ursprung in Ägypten, Indien, Japan, Vietnam betroffen.

Bekanntmachung über die Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren bestimmter warmgewalzter Flacherzeugnisse aus Eisen, nicht legiertem Stahl oder legiertem Stahl mit Ursprung in Ägypten, Indien, Japan und Vietnam; ABl. C vom 8. August 2024.

Gegenstand der Untersuchung sind bestimmte flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen, nicht legiertem Stahl oder legiertem Stahl, auch in Rollen (Coils) (auch zugeschnittene Waren und Schmalband („narrow strip“)), nur warmgewalzt, weder plattiert noch überzogen. Weiterlesen

Antidumping – nahtlose Rohre aus rostfreiem Stahl mit Ursprung in China

Berichtigung und verlängerte die Antidumpingmaßnahmen nach Abschluss einer Auslaufüberprüfung im Mai 2024

Durchführungsverordnung (EU) 2024/2137 (Korrektur); ABl. L vom 5. August 2024.

Bei der betroffenen Ware handelt es sich um Einfuhren nahtloser Rohre aus rostfreiem Stahl (ausgenommen mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken für Gas- oder Flüssigkeitsleitungen für zivile Luftfahrzeuge) mit Ursprung in China.

Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: 7304 11 00 , 7304 22 00 , 7304 24 00 , ex 7304 41 00 , ex 7304 49 83 , ex 7304 49 85 , ex 7304 49 89 und ex 7304 90 00 (TARIC-Codes 7304 41 00 90, 7304 49 83 90, 7304 49 85 90, 7304 49 89 90 und 7304 90 00 91).

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2024

Antidumping – Kabel aus optischen Fasern mit Ursprung in Indien

Europäische Kommission gibt die Einführung vorläufiger Antidumpingzölle bekannt

Durchführungsverordnung (EU) 2024/1943 der Kommission vom 11. Juli 2024 zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Kabeln aus optischen Fasern mit Ursprung in Indien; ABl. L vom 12. Juli 2024.

Bei der betroffenen Ware handelt es sich um Kabel aus optischen Monomode-Fasern, bestehend aus einer oder mehreren einzeln umhüllten Fasern, mit einem Schutzmantel, auch mit elektrischen Leitern, auch anschlussfertig, mit Ursprung in Indien.

Folgende Waren sind ausgenommen:

  • Kabel mit einer Länge von weniger als 500 Metern, bei denen alle optischen Fasern einzeln an einem oder beiden Enden mit betriebsbereiten Anschlüssen versehen sind,
  • Kabel für den Untersee-Einsatz, mit Kunststoffisolierung, die einen Kupfer- oder Aluminiumleiter enthalten und in denen die Fasern in einem oder mehreren Metallmodulen liegen.

Die Ware wird derzeit unter dem folgenden KN-Code eingereiht: ex 8544 70 00 (TARIC-Codes 8544700010 und 8544700091).

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2024

Schutzmaßnahmen Stahl – die EU ändert die Maßnahmen

Die EU verlängert die Schutzmaßnahmen um zwei weitere Jahre und gibt Änderungen bekannt.

Durchführungsverordnung (EU) 2024/1782; ABl. L vom 25. Juni 2024.

Die Schutzmaßnahmen gelten nicht für Stahlerzeugnisse, die ihren Ursprung in bestimmten Entwicklungsländern haben. Für einige Entwicklungsländer gelten die Ausnahmen nur eingeschränkt (gekennzeichnet mit einem x in der Tabelle III.2). Diese Tabelle III.2 erhält eine neue Fassung.

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2024

Antidumping – Dekorpapier mit Ursprung in China

Die Europäische Kommission leitet ein Antidumpingverfahren ein.

Bekanntmachung der Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von Dekorpapier mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C vom 14. Juni 2024 (C/2024/3695).

Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: ex 4802 54 00, ex 4802 55, ex 4805 91 00 und ex 4811 60 00 (TARIC-Codes 4802 54 00 10, 4802 55 15 10, 4802 55 25 10, 4802 55 30 10, 4802 55 90 10, 4805 91 00 10, und 4811 60 00 10).

Ausgenommen sind Papiertapeten und ähnliche Wandverkleidungen sowie Dekorpapier mit Lösungen aus Melaminharz, Harnstoffharz, Phenolharz oder aus anderen duroplastischen oder thermoplastischen Harzen gesättigtes Papier.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2024