Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Antidumping/Antisubvention – Elektrofahrräder mit Ursprung China
Die Europäische Kommission gewährt einem chinesischen Hersteller einen reduzierten Zollsatz.
Durchführungsverordnung (EU) 2024/2206; ABl. L vom 6. September 2024
Die Europäische Kommission gibt bekannt, dass sie ein chinesisches Unternehmen als neuen ausführenden Hersteller anerkennt. Folgendes Unternehmen wird in Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2019/73 aufgenommen:
Zhetai Vehicle (Jiangsu) Co., Ltd., TARIC-Code 89CD
Damit gilt für Einfuhren dieses Herstellers ein reduzierter Antidumpingzollsatz in Höhe von 16,2 Prozent.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2024