Aktualisierung der Anhänge der EU-Dual-Use-Verordnung

Mit der Delegierten Verordnung vom 05.09.2024 hat die EU-Kommission die Aktualisierung des Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 2021/821 (EU-Dual-Use-Verordnung) auf den Weg gebracht. Voraussichtlich tritt diese Delegierte Verordnung ab November 2024 in Kraft.

Unverbindlicher Überblick über die Änderungen im Anhang I durch die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2024/xxxx der Kommission