Schutzmaßnahmen Stahl – die EU ändert die Maßnahmen

Die EU verlängert die Schutzmaßnahmen um zwei weitere Jahre und gibt Änderungen bekannt.

Durchführungsverordnung (EU) 2024/1782; ABl. L vom 25. Juni 2024.

Die Schutzmaßnahmen gelten nicht für Stahlerzeugnisse, die ihren Ursprung in bestimmten Entwicklungsländern haben. Für einige Entwicklungsländer gelten die Ausnahmen nur eingeschränkt (gekennzeichnet mit einem x in der Tabelle III.2). Diese Tabelle III.2 erhält eine neue Fassung.

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