Aktualisierte Embargo-Übersicht

Allgemeiner Hinweis zur Veröffentlichung von Embargovorschriften

In den Länder-Ordnern zum Themenbereich Embargos finden Sie Hinweistexte, die einen Überblick über die einzelnen Embargomaßnahmen bieten. Daneben finden Sie Verlinkungen zu den jeweiligen Rechtsgrundlagen. Die Verlinkungen folgen hierbei folgender Grundstruktur:

  1. Embargo-Verordnungen der EU
  2. Änderungs- bzw. Durchführungsverordnungen (z. B. Neufassungen oder Änderungen der Anhänge der entsprechenden Embargo-Verordnung)
  3. Gemeinsame Standpunkte oder Beschlüsse im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)
  4. Sonstige (z. B. ältere Verordnungen, die zu Informationszwecken veröffentlicht bleiben)

Ggf. sind darüber hinaus weitere Dokumente, wie etwa Endverbleibsdokumente für Exporte in den Iran, verlinkt.

Die Länder-Ordner werden kontinuierlich überarbeitet, um die Aktualität der Veröffentlichungen zu wahren.

thumbnail of Übersicht über die länderbezogenen Embargos

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Einführung des elektronischen Systems INF der EU-Kommission

Grundsätzliches

Mit der Fachmeldung vom 27. Januar 2020 wurde über die Einführung des Standardinformationsaustauschs INF gemäß Art. 176 UZK-DA über das EU Customs Trader Portal (EUCTP) zum 1. Juni 2020 informiert.

Fachmeldung vom 27. Januar 2020

Ab diesem Zeitpunkt dürfen keine INF-Vordrucke mehr verwendet werden. Das bedeutet, dass lediglich bis zum 31. Mai 2020 ausgestellte INF-Vordrucke bis zu ihrer Erledigung verwendet werden können. Weiterlesen

Türkei – Sonderzölle auf bestimmte Waren

Zum Schutz der heimischen Hersteller erhebt die Türkei befristete Sonderzölle.

Die Türkei erhebt befristete Sonderzölle auf verschiedene Waren. Die Sonderzölle gelten seit dem 20. April 2020 bis zum 30. September 2020. Nicht betroffen sind Waren mit Ursprung in der EU, EFTA, einigen Ländern der Pan-Euro-Med-Präferenzzone, Südkorea und Malaysia.

Details ergeben sich aus den Erlassen Nr. 2429 sowie 2430 vom 20. April 2020.

 

Quelle: Türkischer Staatsanzeiger vom 20.April 2020

Update: Ausfuhrbeschränkungen für medizinische Schutzausrüstung

Die Europäische Komission plant, die Maßnahmen anzupassen und Ausfuhrgenehmigungen nur noch für Schutzmasken vorzuschreiben.

eit dem 15. März 2020 gilt eine Genehmigungspflicht bei der Ausfuhr von persönlicher Schutzausrüstung aus der Europäischen Union (EU). Diese Maßnahme gilt bis zum 25. April 2020.

Die Europäische Kommission schlägt vor, die Genehmigungspflicht auf die Ausfuhr von Schutzmasken zu beschränken. Die Kommission ist der Ansicht, dass dies die einzige Produktkategorie ist, für die eine Ausfuhrgenehmigung zum Schutz der öffentlichen Gesundheit in der EU weiterhin notwendig ist.

Die neue Regelung wird zurzeit mit den Mitgliedstaaten abgestimmt. Sie soll ab 26. April 2020 in Kraft treten und für einen Zeitraum von 30 Tagen gelten.

Ausnahmen für Länder des Westbalkans

Die Kommission schlägt außerdem vor, weitere Länder vom Anwendungsbereich der Verordnung auszunehmen. Ausfuhren in den Westbalkan (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien, Serbien, Kosovo) sollen ohne Genehmigung möglich sein. Zurzeit gelten bereits Ausnahmen für die EFTA-Staaten Norwegen, Island, Liechtenstein und die Schweiz.

Pressemitteilung

Quelle: Europäischen Kommission.

Schweiz: Verordnung über die vorübergehende Aussetzung von Zollansätzen für medizinische Güter

Die Verordnung ist am 10. April 2020 in Kraft getreten.

Die zollfreie Einfuhr gilt für medizinische Schutzausrüstung und andere Verbrauchsmaterialien, die bei der Bekämpfung des Coronavirus benötigt werden. Hierzu zählen unter anderem Masken, Untersuchungshandschuhe, Schutzkleidung, Schutzbrillen und Desinfektionsmittel.
Die Zolltarifnummern der betroffenen Waren können dem Anhang der Verordnung über die vorübergehende Aussetzung von Zollansätzen für medizinische Güter entnommen werden.

Die Verordnung ist seit dem 10. April 2020 in Kraft und gilt bis zum 9. Oktober 2020. Sie gilt auch für private Importeure.

thumbnail of Verordnung Schweiz

Quelle: Schweizerische Bundesrat

 

Information zur Verlängerung der Allgemeinen Genehmigungen Nr. 12 bis Nr. 27 und Nr. 30

Die Allgemeinen Genehmigungen Nr. 12 bis Nr. 27 und Nr. 30 wurden ohne inhaltliche Änderungen bis zum 30.09.2020 verlängert.

Eine weitergehende Verlängerung aller Allgemeinen Genehmigungen bis zum 31.03.2021 ist beabsichtigt.

Daneben ist beabsichtigt, die Allgemeine Genehmigung Nr. 15 (Brexit) dahingehend zu ändern, dass die bislang vorgesehenen Begünstigungen für Verträge, die vor dem 29.03.2019 geschlossen wurden, auf Verträge erweitert werden, die vor dem 31.01.2020 geschlossen wurden.

 

Quelle: BAFA

ATLAS-ZELOS

ZELOS ist die Abkürzung für „zentraler Austausch von Unterlagen, Anfragen oder Stellungnahmen“. Es handelt sich um eine neue ATLAS-Anwendung.

Die Übersicht der am häufigsten gestellten Fragen zu ATLAS-ZELOS wurde aktualisiert.

ZELOS

 

Quelle: Zoll.de