Information zur Verlängerung der Allgemeinen Genehmigungen Nr. 12 bis Nr. 27 und Nr. 30

Die Allgemeinen Genehmigungen Nr. 12 bis Nr. 27 und Nr. 30 wurden ohne inhaltliche Änderungen bis zum 30.09.2020 verlängert.

Eine weitergehende Verlängerung aller Allgemeinen Genehmigungen bis zum 31.03.2021 ist beabsichtigt.

Daneben ist beabsichtigt, die Allgemeine Genehmigung Nr. 15 (Brexit) dahingehend zu ändern, dass die bislang vorgesehenen Begünstigungen für Verträge, die vor dem 29.03.2019 geschlossen wurden, auf Verträge erweitert werden, die vor dem 31.01.2020 geschlossen wurden.

 

Quelle: BAFA