EU: Keine Zölle und Einfuhrumsatzsteuer auf medizinische Waren

Die Maßnahme gilt für sechs Monate

Die Ausnahmeregelung gilt für die Einfuhr von Waren, die für die Bekämpfung des Coronavirus notwendig sind. Dazu zählen Schutzausrüstung, Testkits oder medizinische Geräte wie zum Beispiel Beatmungsgeräte.

Die Entscheidung gilt vom 30. Januar bis zum 31. Juli 2020. So können Einfuhren auch rückwirkend von der Regelung profitieren. Die Maßnahme gilt zunächst für sechs Monate. Eine Verlängerung ist möglich.

thumbnail of Befreiung von Gegenständen, die zur Bekämpfung der Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchs

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