USA – Ausgleichszölle bei Stahlblöcken aus Deutschland, China, Indien und Italien

Die International Trade Administration hat am 19. Mai 2020 eine vorläufige Entscheidung zu Ausgleichszöllen bei Stahlblöcken aus veröffentlicht.

Das Department of Commerce wird nunmehr die Zollbehörde Customs and Border Protection anweisen, Barsicherheiten von Importeuren geschmiedeter Stahlblöcke aus Deutschland, China, Indien und Italien zu einzufordern.

Die endgültige Entscheidung des DOC ist für den 30. September 2020 geplant.

 

Quelle: Department of Commerce

Brexit: Neuer Zolltarif veröffentlicht

Der UK Global Tariff tritt nach Ende der Übergangsphase in Kraft

Die Zollsätze gelten für alle Drittstaaten, mit denen das Vereinigte Königreich kein Freihandelsabkommen abgeschlossen hat.

Sollten die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich scheitern, gelten die Zollsätze somit auch für Waren aus der EU.

Der neue Zolltarif unterscheidet sich vom EU-Zolltarif, der bisher auch im Vereinigten Königreich gilt.

UK Global Tariff

 

Quelle: GOV.UK

Türkei – Sonderzölle

Die Sonderzölle werden in zwei zeitlichen Abstufungen erhoben.

Die erste Stufe gilt seit dem 11. Mai 2020 bis zum 30. September 2020 (Anhang 2; Ek-2).

Ab dem 1. Oktober 2020 gilt eine zweite, unbefristete Stufe (Anhang 1; Ek-1).

Der genaue Warenkreis wird in den Anhängen durch die jeweils ganz links angegebenen Zolltarifnummern bestimmt. Diese sind mit den in der EU verwendeten Zolltarifnummern identisch.

Waren mit Ursprung in der EU, EFTA einigen Ländern der Pan-Euro-Med-Präferenzzone, Südkorea und Malaysia sind nicht betroffen. Zum Nachweis ist ein Ursprungszeugnis erforderlich.

thumbnail of Türkei Snderzölle

Quelle: Türkischer Staatsanzeiger vom 11.Mai 2020

DaziT – Digitalisierung der Zollverwaltung in der Schweiz

Mit dem Programm DaziT sollen bis 2026 sämtliche Zollprozesse in der Schweiz digitalisiert werden, um den Grenzübertritt weiter zu vereinfachen und zu beschleunigen. Ziel ist die zeit- und ortsun-abhängige Erledigung der Grenzformalitäten. Dies entlastet insbesondere die Wirtschaft, indem die Kosten für die Zollverfahren (Regulierungskosten) gesenkt werden. Dank effektiveren Kontrollen verbessert sich zudem die Sicherheit im internationalen Warenverkehr.

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Verbindliche Ursprungsauskünfte

Welchen Vorteil kann eine vUA bringen?

  • Hilfestellung bei der Interpretation von komplizierten Ursprungsregeln
  • Sicherheit über den Ursprungsstatus von Waren und die daraus resultierenden Konsequenzen: anfallende Zölle, gewünschte Ursprungsländer oder ähnliches
  • auf Basis der vUA können gesichert Warenverkehrsbescheinigungen (EUR.1, EUR-MED), Ursprungserklärungen, Ursprungszeugnisse aber auch Lieferantenerklärungen ausgestellt werden. Die Nutzung für Lieferantenerklärungen ist nur wenig bekannt.
  • Rechtsverbindlichkeit innerhalb der EU, die Zollbehörden aller Mitgliedstaaten sind an die Entscheidung gebunden. Allerdings: auch der Empfänger der vUA ist daran gebunden. Außerhalb der EU hat die vUA keinerlei verbindliche Wirkung. Ausländische Zollverwaltungen lassen sich damit nicht beeindrucken.
  • Wenn sich die Rechtsgrundlagen ändern (z. B. neue Ursprungsregeln) und eine vUA ungültig wird, kann die Auskunft für weitere 6 Monate bei bestehenden Verträgen verwendet werden (d.h. Präferenznachweise dürfen ausgestellt werden).

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