Schweiz: Verordnung über die vorübergehende Aussetzung von Zollansätzen für medizinische Güter

Die Verordnung ist am 10. April 2020 in Kraft getreten.

Die zollfreie Einfuhr gilt für medizinische Schutzausrüstung und andere Verbrauchsmaterialien, die bei der Bekämpfung des Coronavirus benötigt werden. Hierzu zählen unter anderem Masken, Untersuchungshandschuhe, Schutzkleidung, Schutzbrillen und Desinfektionsmittel.
Die Zolltarifnummern der betroffenen Waren können dem Anhang der Verordnung über die vorübergehende Aussetzung von Zollansätzen für medizinische Güter entnommen werden.

Die Verordnung ist seit dem 10. April 2020 in Kraft und gilt bis zum 9. Oktober 2020. Sie gilt auch für private Importeure.

thumbnail of Verordnung Schweiz

Quelle: Schweizerische Bundesrat